Neue digitale Antragsformulare

Impulseo: Förderung der Lohnkosten der Praxisassistenz für 2025

Ärztliches Fachpersonal in der Allgemeinmedizin kann einen Zuschuss für die Lohnkosten seiner Praxisassistenz erhalten. Dazu erfasst das Ministerium zukünftig auch, welche Gesundheitsdienstleister die Leistungen der Praxisassistenz nutzen.

Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner können einen Zuschuss auf die Lohnkosten ihrer Praxisassistenz erhalten. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der tatsächlichen Lohnkosten der Praxisassistenz abzüglich anderer öffentlicher Zuschüsse ab. Er ist auf einem Höchstbetrag von 6.047 EUR pro Jahr begrenzt und wird entsprechend gesetzlichen Vorgaben indexiert.

Wen genau unterstützt die Praxisassistenz?

Die Förderung für Praxisassistenz bezieht sich ausschließlich auf die Unterstützung von Allgemeinmedizinern. Da jedoch in einigen Praxen neben Allgemeinmedizinern auch andere Gesundheitsdienstleister die Leistungen der Praxisassistenz in Anspruch nehmen, erfasst das Ministerium auch die Anzahl weiterer in der Praxis tätiger Dienstleister wie beispielsweise Fachärzte, Paramediziner oder Pflegekräfte.

Daher wurde das Onlineformular auf Mon Espace um eine Frage ergänzt, in der die Anzahl dieser weiteren Dienstleister in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben werden muss.

Beantragen Sie jetzt Ihren Lohnkostenzuschuss für Praxisassistenz über Mon Espace!

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im weiterführenden Link unter „Mehr zum Thema“.