Höhere und längere Förderung für lokale Behörden
Lokale Behörden mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben wie die VoG weitere Fördermöglichkeiten. Sie können eine höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Antrag
Die lokalen Behörden erhalten eine Konvention. Diese legt das Budget fest, über das die lokale Behörde verfügt, um AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte einzustellen. Die Konvention mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen.
Zuschussbeträge für Konventions-Stellen ab 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Zuschüsse der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung indexiert.
Für die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal wurde der Stand März 2022 des Gesundheitsindexes mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis gab es eine Steigerung von 7,68 Prozent, die auf die AktiF– und AktiF PLUS-Zuschüsse angewandt wird.
Das Konventions-Budget der lokalen Behörde wird auch zum 1. Januar 2023 um 7,68 Prozent erhöht.
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BVA-Übergangszuschuss ab 2023
Zahlreiche lokale Behörden beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren.
Die maximalen Zuschussbeträge ab 1. Januar 2023 sind:
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