COVID-Zertifikat in Ostbelgien

Erleichterung des freien Personenverkehrs in der EU

Das COVID-Zertifikat steht voraussichtlich ab dem 16. Juni 2021 allen Einwohnern Belgiens zur Verfügung. Das Zertifikat dient dazu, den freien Personenverkehr in den EU-Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Informieren Sie sich hier!

Voraussichtliches Startdatum für Belgien ist der 16. Juni. Auf Ebene der gesamten Europäischen Union werden die Zertifikate ab dem 1. Juli 2021 gültig sein. Das COVID-Zertifikat wird vorrangig digital zur Verfügung gestellt. Es kann jedoch auch in Papierform beantragt werden. Das Zertifikat umfasst drei mögliche Arten von Nachweisen:

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    den Impfnachweis
  • den Negativtestnachweis
  • den Genesungsnachweis

Die Zertifikate sind persönlich. Dies bedeutet, dass jedes Familienmitglied ein eigenes Zertifikat erhalten kann. Eltern können die Bescheinigungen für minderjährige Kinder anfordern.

Wie erhalte ich das Zertifikat?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Zertifikat zu erhalten. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen dafür vorrangig die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die App CovidSafeBE
  • das Portal „Meine Gesundheit“
  • die Hotline 0800 23 0 32

Hinzu kommt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dass jeder Bürger seinen Impfnachweis unmittelbar nach seiner vollständigen Impfung automatisch per Post zugeschickt bekommt.

Wie funktioniert das Zertifikat?

Jedes Zertifikat ist mit einem QR-Code versehen, der auch die Signatur des Zertifikats enthält. Die EU-Kommission hat eine Schnittstelle eingerichtet, über die alle Zertifikat-Signaturen EU-weit überprüft werden können. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten des Zertifikat-Inhabers übermittelt, da dies für die Überprüfung der elektronischen Signatur nicht erforderlich ist.

Wie kann ich während der Sommermonate verreisen?

Sicherlich soll das COVID-Zertifikat das Reisen durch die EU vereinfachen, jedoch ist es wichtig, dass Sie die Reisehinweise pro Land auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten einsehen:

  • vor der Abreise, um sich über die Lage und die im Bestimmungsland geltenden Maßnahmen zu informieren
  • während der Reise, um sich über eventuelle Anpassungen auf dem Laufenden zu halten

Weitere Infos dazu finden Sie in den weiterführenden Links.

Wenn Sie ab dem 1. Juli 2021 nach einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in einer roten Zone nach Belgien zurückkehren, dann sind Sie von Test- und Quarantäneverpflichtungen befreit, sofern Sie über den Nachweis der vollständigen Impfung oder über den Genesungsnachweis verfügen. Wenn Sie keines der beiden Zertifikate vorlegen können, müssen Sie sich bei Ihrer Rückkehr aus einer roten Zone einem Test unterziehen.

An der Verwendung des Passenger Location Form ändert sich nichts, jedoch fällt die Unterscheidung zwischen Geschäfts- und anderen Reisen ab dem 1. Juli 2021 weg.

Zwei kostenlose PCR-Tests

Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren sowie Erwachsenen, die noch nicht die Möglichkeit hatten, sich vollständig impfen zu lassen, werden die Kosten für den PCR-Test bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro erstattet.

Dies gilt für Tests, die in Belgien nach Erhalt eines vom FÖD Volksgesundheit ausgegebenen „Corona Test Prescription Codes“ durchgeführt werden. Diese Codes können Sie über die Plattform „Meine Gesundheit“ anfragen. Die Plattform finden Sie in den weiterführenden Links.

Weitere Informationen zum COVID-Zertifikat erhalten Sie in der Pressemitteilung im Downloadbereich.