Neues Sicherheitsprotokoll für den Sportsektor
Stufenweise Lockerungen im Sport ab dem 9. Juni
Es geht wieder los! Ab dem 9. Juni treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Welche Regelungen gelten ab dann? Wie geht es im Sommer weiter? Was gilt es zu beachten? Im neuen Sportprotokoll finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!
Welche Regeln gelten noch?
- Aktivitäten im Freien sind immer zu bevorzugen.
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Eine Mindestfläche von 10m²/1 Sportler, angepasst an das Alter und die ausgeübte Tätigkeit, muss verfügbar sein.
- Kinder bis 12 Jahre können weiterhin alle Sportarten uneingeschränkt ausüben.
- Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, außer für Berufssportler und Sportler mit Statut, Schwimmbäder, Sportkurse und Wassersportarten zum Anlegen trockener Kleidung.
- Sportliche Aktivitäten im öffentlichen Raum dürfen mit maximal 10 Personen, einschließlich der eigenen Person, ausgeübt werden.
- Es darf nur ein Mitglied des Haushalts den Sportler unter 19 Jahren begleiten.
- Für jede Veranstaltung oder jeden Wettbewerb muss der Organisator je nach Organisation das CIRM oder CERM zur Validierung durch die lokalen Behörden ausfüllen.
Was ändert sich?
- Innenanlagen können wieder öffnen.
- Alle Trainings und Wettkämpfe für Profi- und Amateursportler können wieder aufgenommen werden.
- Die Fitness kann wieder aufgenommen werden.
- Kontaktsportarten können wieder aufgenommen werden (Tanzen, Mannschaftssportarten, Fechten etc.).
- Die Größe der Innengruppen beträgt 50 Personen.
- Die Größe der Außengruppen beträgt 100 Personen.
- Die Kurse können ohne Übernachtung für eine oder mehrere Gruppen von 50 Personen bis zum 24. Juni durchgeführt werden. Die Gruppengröße kann ab dem 25. Juni mit Übernachtungen auf 100 Personen erhöht werden.
- Ein Publikum von bis zu 75 % der CIRM-Kapazität, aber nicht mehr als 200 Personen, kann Profi- oder Amateursportwettbewerben in der Halle beiwohnen, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeinde.
- Bei Wettkämpfen des Profi- oder Amateursports im Freien können bis zu 400 Zuschauer anwesend sein, sofern die Gemeinde dies genehmigt.
- HORECA: Die HORECA-Regeln müssen eingehalten werden.
- Reise und Quarantäne: Beachten Sie die aktuellen Maßnahmen. Diese finden Sie in den weiterführenden Links.
Bitte beachten
Zusätzlich zum vorliegenden Rundschreiben gelten je nach Anwendungsbereich weitere spezifische Vorgaben.
Die Situation wird je nach Entwicklung der Infektionszahlen immer wieder neu bewertet und dann ggf. angepasst.
Im Downloadbereich finden Sie das Sportprotokoll mit weiteren Informationen sowie eine Empfehlung zur Belüftung der Innenräume.