Covid-19: Maßnahmen und Prämien für den HoReCa-Sektor
Weitere Unterstützungen für HoReCa
Es wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um den HoReCa-Sektor zu unterstützen. Während die Region nochmals Prämien vorsieht, senkt der Staat unter anderem die Mehrwertsteuer und übernimmt den Beitrag zum Jahresurlaub des Personals.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien, WFG, informiert über weitere Maßnahmen zur Unterstützung des HoReCa-Sektors. Sowohl der Föderalstaat als auch die Wallonische Region haben entsprechende Programme aufgelegt.
Maßnahmen des Föderalstaates
- Befristete Senkung der Mehrwertsteuer: Ab Eröffnung der Terrassen und bis zum 30. September 2021 beträgt die Mehrwertsteuer 6 % (statt 12 %) auf servierte Mahlzeiten und 6 % (statt 21 %) auf Getränke.
- Übernahme des Beitrags zum Jahresurlaub: So ist garantiert, dass die Arbeitnehmer dieses Sektors ihr Urlaubsgeld erhalten und zeitgleich die Arbeitgeber entlastet werden.
- LSS-Ermäßigung zur Wiederbeschäftigung: Im dritten Quartal 2021 wird eine pauschale LSS-Ermäßigung für die Arbeitgeber eingeführt, die vorübergehend arbeitslose Mitarbeiter einstellen und/oder zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen möchten.
- Anreize für Studenten(jobs): Arbeitet ein Student im dritten Quartal in einem der geförderten Sektoren, wie etwa HoReCa, so werden die in diesem Zeitraum geleisteten Stunden ausnahmsweise nicht auf sein Jahreskontingent angerechnet.
- Verlängerung des doppelten Überbrückungsrechts: Für den Monat Mai, je nach Entwicklung der Gesundheitssituation, wird eine weitere Verlängerung in Betracht gezogen.
Prämien der Wallonischen Region
Die Wallonische Region hat weitere Beschlüsse gefasst, um geschädigte Wirtschaftssektoren zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
- Nr. 11 Prämie für die Hotelbranche
- Nr. 14 Prämie für HoReCa-Betriebe
- Nr. 15 Prämie für Reisebusunternehmen
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFG hat dazu Informationsblätter aufgelegt, die Sie im Downloadbereich herunterladen können. Die WFG berät bei weitergehenden Fragen.