Tourismus und HoReCa: 3. Prämie zur Unterstützung des Gastgewerbes
Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15. Mai 2021!
Sechs Monate Schließung oder eingeschränkte Einnahmemöglichkeiten – das ist die wirtschaftliche Realität vieler Betriebe des HoReCa-Sektors. Daher wird erneut eine Prämie aufgelegt, welche die realen Verluste berücksichtigt. Mehr Infos gibt’s hier!
Die dritte Prämie für den HoReCa-Sektor trägt den unterschiedlichen Einkommensmöglichkeiten der Betriebe Rechnung: während kleine und mittlere Ferienwohnungen seit Juni 2020 wieder vermieten, leiden die größeren Betriebe existenziell unter dem Versammlungsverbot.
Restaurants dürfen Gerichte nur zum Mitnehmen anbieten, Cafés und Kneipen sind seit sechs Monaten komplett geschlossen. Hotelbetriebe funktionieren nur eingeschränkt. Keine Frage: der HoReCa-Sektor braucht unser aller Unterstützung.
Wann habe ich Anrecht auf die Prämie?
Um sicherzustellen, dass die Prämien dort helfen, wo sie besonders benötigt werden, wurden allerdings die Voraussetzungen angepasst:
- Bei den Ferienwohnungen sind nur diejenigen antragsberechtigt, die mit einer Kapazität von mindestens 10 Personen und mehr registriert sind.
- Kleinere Ferienwohnungen haben keinen Zugang mehr zur Prämie.
- Die Prämie ist kumulierbar mit finanzieller Unterstützung von Region und Föderalstaat.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die – im Haupt- oder Nebenberuf – einer der folgenden Kategorien angehören:
- a) 55: Beherbergung
- b) 49.390: Touristik-Busunternehmen, die über mindestens einen Reisebus verfügen
- c) 56.101: Restaurantbetriebe (Vollbedienung)
- d) 56.102: Restaurantbetriebe (eingeschränkter Service)
- e) 56.210: Catering-Betriebe
- f) 56.301: Schankwirtschaftsbetriebe
- g) 79.110: Reisebüros
Berücksichtigt wird ebenfalls, ob die Betriebe Personal beschäftigen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der WFG, das Sie im Downloadbereich einsehen und herunterladen können.
Stellen Sie Ihren Antrag jetzt!
Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2021.
Je nach Gemeinde gibt es kleinere Anpassungen:
- Betriebe in Raeren müssen zusätzlich zur Niederlassungseinheit in der Gemeinde auch den Sozialsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
- In Büllingen wiederum müssen Antragsteller ihren Betrieb vor dem 01. April 2020 gegründet haben.
- In Kelmis und Eupen beginnt die Antragsfrist nicht am 15. April, sondern voraussichtlich erst am 20. April.
Die für Sie zuständige Gemeinde gibt dazu Auskunft.
Ebenso berät Sie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien.