Verschärfungen & Angleichungen ab dem 1. Februar 2021
Neue Maßnahmen für außerschulische Aktivitäten für Kinder & Jugendliche
Mit den neuen Maßnahmen treten zum einen spezifischere Verschärfungen in Kraft, zum anderen findet aber auch eine Angleichung zwischen Kindern (unter 12) und Jugendlichen (13-18) statt. Hier erfahren Sie mehr zu den neuen Maßnahmen.
In letzter Zeit konnte eine Zunahme der Covid-19-Infektionen u. a. durch neue Virusvarianten verzeichnet werden. Zum einen besteht die Notwendigkeit, die Maßnahmen zu verschärfen, zum anderen leidet insbesondere die psychische Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter den seit Monaten anhaltenden Einschränkungen.
Perspektiven für Jugendliche
Mit den vorliegenden Anpassungen werden spezifischere Verschärfungen vorgenommen, gleichzeitig aber auch eine Angleichung zwischen Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs und Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, für die es positive Perspektiven gibt. Es gilt weiterhin Stufe 4 (rot – sehr hohes Risiko).
Eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen:
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
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Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren
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Es ist angeraten, die Anzahl Hobbys auf ein Hobby pro Kind/Jugendlichen zu begrenzen.
Die Trainingseinheiten können mehrmals in der Woche aber immer mit der gleichen Trainingsgruppe organisiert werden.
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Außerschulische Aktivitäten werden in festen Kontaktblasen organisiert.
Maximal 10 Personen pro Kontaktblase/Freizeitaktivität/Kurs (Leiter/Begleitpersonen nicht inbegriffen).
Jede Kontaktblase muss durch mind. eine volljährige Begleitperson betreut werden.
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Konstellation der Kontaktblase während der gesamten Aktivität nicht verändern.
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Engen Körperkontakt vermeiden, Hygienerichtlinien einhalten.
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Wettkämpfe oder Kontakte mit anderen Gruppen sowie die Nutzung von Umkleiden sind nicht gestattet.
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Leiter/Begleitpersonen müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen, die Abstandsregeln zu anderen Leitern/Begleitpersonen, Eltern etc. befolgen und ihre Mahlzeiten nicht im Beisein der Teilnehmer einnehmen.
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Unterstützung einer Aktivität durch externe Personen vermeiden. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer müssen beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasen-Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten.
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Aktivitäten (inkl. Essenspausen) insofern möglich bevorzugt draußen organisieren.
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Aktivitäten dürfen ausschließlich im Freien organisiert werden.
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Räumlichkeiten dürfen nur einzeln betreten werden (z. B. Toilettengang).
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Keine gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten.
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Korrekte Verwendung von Mund-Nasen-Masken, Einhaltung der Abstandsregeln, Vermeidung von intensivem Körperkontakt.
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Diese Maßnahmen beruhen auf dem Ministeriellen Erlass vom 28. Januar 2021 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Covid-19.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie in den weiterführenden Links sowie im Downloadbereich. Das Sportprotokoll sowie das Jugendprotokoll finden Sie im Downloadbereich.
Wenn Sie Fragen für den Sport haben, können Sie sich an Herrn Kurt Rathmes wenden. Wenn Sie Fragen für den Jugendbereich haben, können Sie sich an Frau Lena Pankert wenden.