Formular für Grenzgänger
Ausnahmeregelung für den kleinen Grenzverkehr
Ab dem 27. Januar 2021 müssen Grenzgänger eine schriftliche Erklärung mit sich führen, wenn sie die Grenze überqueren. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 19. April. Weitere Informationen und das Formular finden Sie hier.
Die 48-Stunden-Regel für den kleinen Grenzverkehr bleibt bestehen. Grenzgänger müssen mit der schriftlichen Erklärung bestätigen:
- dass sie entweder aus einer Grenzregion stammen
- oder einen essenziellen Grund haben, die Grenze zu überqueren.
Was gilt für die Einwohner aus einer Grenzregion?
- Sie dürfen im Gegensatz zu anderen die Grenze für alle Aktivitäten überqueren, die auch in Belgien erlaubt sind.
- Für die Einwohner aus einer Grenzregion gilt keine Test- und Quarantäneverpflichtung.
- Sie müssen hierfür keinen essenziellen Grund nachweisen.
- Sie müssen lediglich das Formular einmalig ausfüllen und für den Fall einer Kontrolle bei sich tragen.
Was gilt für die Einwohner aus den Nachbarländern?
Die Einwohner aus dem benachbarten Grenzland dürfen ohne Einschränkung nach Belgien einreisen, wenn sie sich hier weniger als 48 Stunden aufhalten. Darunter zählen:
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Luxemburg
- NL-Limburg
Sie müssen bei der Einreise auch kein negatives Testergebnis vorlegen.
Für Grenzgänger, die sich für mehr als 48 Stunden ins Ausland begeben, gilt weiterhin die Liste der essenziellen Gründe.
Das Formular finden Sie im Downloadbereich des Artikels sowie in den weiterführenden Links.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie das Formular auf Nachfrage gerne auch seitens der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Ministeriums.