Corona-Unterstützung

Verlängerung der Maßnahmen für die Kinderbetreuungsstrukturen

Sie sind Tagesmutter? Damit die Betreuungsstrukturen aufgrund der Corona-Pandemie keine finanziellen Einbußen erleiden, wird der Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Hier erfahren Sie mehr.

Betroffen von der Verlängerung sind die folgenden Maßnahmen:

  • die Einkommensausfallentschädigung für die konventionierten und selbstständigen Tagesmütter
  • die Einkommensausfallentschädigung für die Tagesmütterhäuser
  • verschiedene Maßnahmen:
    • Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf
    • Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten
    • Garantie der Lohnfortzahlung für das Personal des RZKB
    • Aussetzung der Mindestauslastung der Betreuungsstrukturen
    • Übernahme des Defizits der AUBE zu 100 %
    • Übernahme der Mehrkosten bedingt durch die Anschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial

Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen in der Kinderbetreuung erhalten Sie im ministeriellen Rundschreiben auf dem Bildungsserver und in den weiterführenden Links.