Corona-Unterstützung
Verlängerung der Maßnahmen für die Kinderbetreuungsstrukturen
Sie sind Tagesmutter? Damit die Betreuungsstrukturen aufgrund der Corona-Pandemie keine finanziellen Einbußen erleiden, wird der Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Hier erfahren Sie mehr.
Betroffen von der Verlängerung sind die folgenden Maßnahmen:
- die Einkommensausfallentschädigung für die konventionierten und selbstständigen Tagesmütter
- die Einkommensausfallentschädigung für die Tagesmütterhäuser
- verschiedene Maßnahmen:
- Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf
- Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten
- Garantie der Lohnfortzahlung für das Personal des RZKB
- Aussetzung der Mindestauslastung der Betreuungsstrukturen
- Übernahme des Defizits der AUBE zu 100 %
- Übernahme der Mehrkosten bedingt durch die Anschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial
Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen in der Kinderbetreuung erhalten Sie im ministeriellen Rundschreiben auf dem Bildungsserver und in den weiterführenden Links.