Einschreibung

Wer kümmert sich um Ihre Belange?

Für die Bevölkerung im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren - ist momentan Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien (ÖWOB) Ihr Ansprechpartner. Für die Bevölkerung im Süden - Amel, Büllingen, Burg Reuland, Bütgenbach, St Vith - wenden Sie sich aktuell an Öffentlicher Wohnungsbau Eifel (ÖWBE).

Wie schreiben Sie sich ein? 

Für die Wohnungsbaugesellschaft füllen Sie folgende Dokumente aus:

  • ein Antragsformular
  • eine Nicht-Eigentumsbescheinigung
  • eine Erlaubnis, dass die Wohnungsbaugesellschaft überprüfen darf, ob Sie die Zulassungsbestimmung einhalten

Folgende Dokumente bringen Sie mit:

  • den vorletzten Steuerbescheid für jedes Haushaltsmitglied
  • eine beidseitige Kopie des Personalausweises aller Haushaltsmitglieder
  • eine Haushaltszusammensetzung (Anfrage auch online bei gewissen Gemeinden möglich)
  • den Beweis der aktuellen Einkünfte aller Haushaltsmitglieder
  • wenn Sie berufstätig sind, die Lohnzettel der 3 letzten Monate Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld inbegriffen
  • wenn Sie arbeitslos sind,
    • eine Bescheinigung der Gewerkschaft oder CAPAC mit dem aktuellen Tagessatz der Entschädigung
    • eine Bescheinigung der Krankenkasse mit dem aktuellen Tagessatz der Entschädigung oder
    • eine Bescheinigung vom ÖSHZ mit dem aktuellen Betrag der Unterstützung
  • wenn Sie Rentner sind, eine Bescheinigung der Rentenkasse mit dem aktuellen Monatseinkommen inklusive einer Kopie des letzten Urlaubsgeldes
    • wenn Sie eine anerkannte Beeinträchtigung haben, eine Bescheinigung der Sozialsicherheitskasse (SPF Sécurité Sociale) mit dem monatlichen aktuellen Beitrag + Kopie vom letzten Urlaubsgeld

Gegebenenfalls bringen Sie zudem folgende Unterlagen mit

  • die Bescheinigung der Kinderzulagenkasse mit der Identität der Kinder
  • eine Kopie des Urteils über die Aufsicht der Kinder und deren Unterbringung
  • eine Kopie der Kündigung Ihres Vermieters wegen Eigennutzung oder großer Bauarbeiten
  • die Bescheinigung der Unbewohnbarkeit Ihrer jetzigen Wohnung
  • eine Bescheinigung der Sozialsicherheitskasse mit dem monatlichen Betrag
  • eine Obdachlosenbescheinigung
  • Jedes andere Dokument, das Ihnen zusätzliche Punkte erteilt.

Achtung: Es ist äußerst wichtig Ihre Wohnungsbaugesellschaft über jegliche Änderung Ihrer Situation zu informieren (Adresse, Kinder, Arbeit, …).