Einschreibung
Wer kümmert sich um Ihre Belange?
Für die Bevölkerung im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren - ist momentan Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien (ÖWOB) Ihr Ansprechpartner. Für die Bevölkerung im Süden - Amel, Büllingen, Burg Reuland, Bütgenbach, St Vith - wenden Sie sich aktuell an Öffentlicher Wohnungsbau Eifel (ÖWBE).
Wie schreiben Sie sich ein?
Für die Wohnungsbaugesellschaft füllen Sie folgende Dokumente aus:
- ein Antragsformular
- eine Nicht-Eigentumsbescheinigung
- eine Erlaubnis, dass die Wohnungsbaugesellschaft überprüfen darf, ob Sie die Zulassungsbestimmung einhalten
Folgende Dokumente bringen Sie mit:
- den vorletzten Steuerbescheid für jedes Haushaltsmitglied
- eine beidseitige Kopie des Personalausweises aller Haushaltsmitglieder
- eine Haushaltszusammensetzung (Anfrage auch online bei gewissen Gemeinden möglich)
- den Beweis der aktuellen Einkünfte aller Haushaltsmitglieder
- wenn Sie berufstätig sind, die Lohnzettel der 3 letzten Monate Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld inbegriffen
- wenn Sie arbeitslos sind,
- eine Bescheinigung der Gewerkschaft oder CAPAC mit dem aktuellen Tagessatz der Entschädigung
- eine Bescheinigung der Krankenkasse mit dem aktuellen Tagessatz der Entschädigung oder
- eine Bescheinigung vom ÖSHZ mit dem aktuellen Betrag der Unterstützung
- wenn Sie Rentner sind, eine Bescheinigung der Rentenkasse mit dem aktuellen Monatseinkommen inklusive einer Kopie des letzten Urlaubsgeldes
- wenn Sie eine anerkannte Beeinträchtigung haben, eine Bescheinigung der Sozialsicherheitskasse (SPF Sécurité Sociale) mit dem monatlichen aktuellen Beitrag + Kopie vom letzten Urlaubsgeld
Gegebenenfalls bringen Sie zudem folgende Unterlagen mit
- die Bescheinigung der Kinderzulagenkasse mit der Identität der Kinder
- eine Kopie des Urteils über die Aufsicht der Kinder und deren Unterbringung
- eine Kopie der Kündigung Ihres Vermieters wegen Eigennutzung oder großer Bauarbeiten
- die Bescheinigung der Unbewohnbarkeit Ihrer jetzigen Wohnung
- eine Bescheinigung der Sozialsicherheitskasse mit dem monatlichen Betrag
- eine Obdachlosenbescheinigung
- Jedes andere Dokument, das Ihnen zusätzliche Punkte erteilt.
Achtung: Es ist äußerst wichtig Ihre Wohnungsbaugesellschaft über jegliche Änderung Ihrer Situation zu informieren (Adresse, Kinder, Arbeit, …).