Die Wohnungszuteilung

In jedem Fall wird die zugeteilte Wohnung angepasst sein, das heißt der Haushaltszusammensetzung entsprechend:

  • 1 Zimmer für Alleinstehende
  • 1 Zimmer für Paare
  • 1 zusätzliches Zimmer, wenn eine Person beeinträchtigt ist
  • 1 zusätzliches Zimmer für 2 Kinder, wenn beide unter 10 Jahren sind (Geschlecht wird nicht berücksichtigt)
  • 1 zusätzliches Zimmer für 2 Kinder, wenn 1 Kind über 10 Jahre ist, sie gleichgeschlechtlich sind und wenn der Altersunterschied 5 Jahre nicht überschreitet

Ein zusätzliches Zimmer kann den Paaren angeboten werden, von denen 1 Person über 65 Jahre und die alleinstehende Person über 65 Jahre alt ist.

Sie haben das Recht eine Wohnung mit weniger Zimmern anzufragen, wenn:

  • Sie akzeptieren, dass 2 gleichgeschlechtliche Kinder über 10 Jahren und mehr als 5 Jahre Jahresunterschied sich dasselbe Zimmer teilen.
  • Wenn die Haushaltzusammensetzung 5 Zimmer oder mehr vorsieht
  • Wenn Sie jedoch eine Wohnung mit weniger Zimmern akzeptieren, müssen Sie 3 Jahre warten um einen Wohnungswechselantrag für eine größere Wohnung stellen zu können.

Jeder Wohnungstyp hat seine eigene Warteliste (1, 2, 3, 4 und 5 Zimmer) und jeder Kandidat wird je nach Profil auf eine dieser Listen gesetzt.

Achtung: Die Wohnungsbaugesellschaft muss Ihre Wünsche nicht unbedingt berücksichtigen. Falls Sie eine an Ihre Beeinträchtigung angepasste Wohnung benötigen, geben Sie dies bitte unbedingt bei Ihrer Anfrage an.

Einzugsgebiete

Sie müssen Ihre Vorzugsgemeinden und Wohnungstyp wählen. Sie haben 2 Möglichkeiten:

  • Sie wählen 5 neue Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Gemeinden nach der Gemeindefusion) aus, die Sie Ihren Präferenzen entsprechend klassieren. Ihre Anfrage gilt automatisch für alle alten Gemeinden vor der Gemeindefusion von 1977.

Beispiel: wenn Sie Lontzen als neue Gemeinde wählen, heißt das, dass Sie auch eine Wohnung in Lontzen, Herbesthal oder Walhorn annehmen würden.

  • Sie schränken Ihre Auswahl ein, auf maximum 5 Altgemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Sie Ihren Präferenzen entsprechend klassieren. Ihre Wahl beschränkt sich nur auf diese Gemeinden.

Achtung: Die Gesellschaft wird Ihnen keine Wohnung außerhalb Ihrer Wahlgemeinden anbieten. Sie dürfen jedoch Ihre Wahl jederzeit ändern.

NB: Die Wohnungen werden regelmäßig durch das Wohnungsvergabekomitee vergeben. Die Zuteilungsprozeduren, die durch dieses Komitee verfolgt werden, gelten für alle und werden durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Zuteilungsmechanismus

Das Zuteilungsmechanismus funktioniert über ein Vorzugspunktesystem. Ihre soziale und familiäre Lage wird berücksichtigt, um diese Punkte zu berechnen.

Das System wurde zum 01.01.2013 angepasst. Wenn Sie weniger Vorzugspunkte haben, so bedeutet dies nicht, dass Sie einen schlechteren Rang einnehmen.

Wie die Vorzugspunkte genau errechnet werden, fragen Sie am besten bei einer der beiden Wohnungsbaugesellschaften nach.

Wenn eine Wohnung frei wird, wird diese dem Haushalt zugeteilt:

  • der die Gemeinde, wo die Wohnung sich befindet, gewählt hat
  • dessen Haushaltszusammensetzung der Wohnung entspricht
  • der sich in einer der unten erwähnten Einkommenskategorien befindet
  • der die meisten Punkte hat
  prekäre Einkünfte geringe Einkünfte mittlere Einkünfte
Alleinstehend 14.500 Euro 29.100 Euro 45.100 Euro
Haushalt 19.900 Euro 36.400 Euro 54.500 Euro

Je höher die Punkteanzahl des Kandidaten, umso schneller wird eine Wohnung vorgeschlagen.