Einkommensausfallversicherung: Definition und Antrag

Unter der Einkommensausfallversicherung versteht man eine Versicherung, die die Deutschsprachige Gemeinschaft kostenlos für Sie bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Sie interveniert, um Ihren Hypothekarkredit zurückzuzahlen, wenn

  • Sie Ihre Arbeitsstelle vollständig und unbeabsichtigt verlieren
  • Sie völlig arbeitsunfähig werden sollten

Die Intervention ist je nach Einkommensverlust begrenzt.

Die Einkommensausfallversicherung deckt die ersten 8 Jahre des Hypothekarkredites ab. Sie beträgt maximal 9.000 EURO pro Jahr und kommt höchstens 3 Jahre zum Einsatz. Sie ist für Sie kostenlos. Das heißt, Sie müssen die Beträge, die Sie von der Versicherungsgesellschaft gegebenenfalls erhalten haben, nicht zurückzahlen.

Antrag

  1. Laden Sie sich das Infoblatt sowie den Antrag im Downloadbereich herunter.
  2. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn, spätestens 12 Monate nachdem Sie die Hypothekarkrediturkunde beim Notar unterschrieben haben, beim Ministerium ein.