Junge-Leute-Kredit und generationsübergreifendes Darlehen

Der Nullzinskredit « Junge-Leute-Kredit » dient dazu, die Kaufkosten für die 1. Wohnung zu finanzieren. Dazu gehören auch:

  • die Einschreibegebühren
  • die Honorargebühren des Notars, um diese Wohnung zu erwerben
  • die Einschreibegebühren der Hypothek
  • die Provision für die Immobilienagentur, falls für den Kauf eine hinzugezogen wurde
  • der Mehrwertsteuerbetrag im Falle eines Wohnungsbaus

Bedingungen bei mindestens 3 Kindern

  • Der oder die Kreditnehmer müssen jünger als 35 Jahre alt sein, wenn die Akte erstellt wird.
  • Der oder die Kreditnehmer müssen eine kinderreiche Familie sein.
  • Der oder die Kreditnehmer müssen über ein global steuerpflichtiges Einkommen verfügen, das unter 97.700 EUR bleibt.
  • Der maximale Betrag liegt bei 60.000 EUR.
  • Die Dauer der Rückzahlung liegt bei maximal 30 Jahren.

Diese Beträge sind Maximalbeträge. Sie können je nach der finanziellen Leistungsfähigkeit variieren.

Verschiedene Garantien können verlangt werden

  • ein Hypothekeneintrag auf die Wohnung. In manchen Fällen kann der Kredit ohne Hypothekeneintrag gewährt werden, aber dafür mit einem Hypothekenversprechen.
  • Wenn der Kredit über eine Hypothek gewährt wurde, muss er durch einen Feuerversicherungsvertrag und eine Lebensversicherung Typ Restsaldo, in Form einer Prämie, abgedeckt sein. Die Lebensversicherung deckt das Sterberisiko des Antragstellers ab und der FLW kann es vorstrecken.
  • Je nach finanzieller Situation behält sich der FLW das Recht vor, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.

Kosten für die Akte

  • Sachverständigenkosten: 200 Euro fallen an, wenn die Akte erstellt wird, aber nur wenn ein Hypothekeneintrag den Kredit absichert. Wenn es keine Expertise gab, wird Ihnen der Betrag sofort zurückerstattet.
  • Bearbeitungsgebühren: 100 Euro fallen nach dem schriftlichen Angebot an. Wenn ein Hypothekenversprechen den Kredit abdeckt, wird der Betrag auf 50 EUR heruntergeschraubt.

Generationsübergreifendes Darlehen für Bauarbeiten

Wenn Sie mindestens 3 Kinder haben, können Sie zu einem verminderten Zinssatz einen Hypothekarkredit bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen. Dieser muss dazu dienen, Arbeiten an Ihrer Wohnung zu finanzieren, um ein älteres Familienmitglied bei sich unterzubringen.

Der/die Verwandte muss mindestens 60 Jahre alt sein. Der Verwandtschaftsgrad darf bis zum 3. Grad gehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Das Elternteil teilt mit Ihnen die Wohnung: In diesem Fall dient der Kredit dazu, die Wohnung so umzugestalten (Beispiel: neues Zimmer), dass Sie dort Ihren Elternteil unterbringen können.
  • Das Elternteil wird eine Wohnung in Ihrer Nähe beziehen: In diesem Fall dient der Kredit dazu, eine Wohnung neben der Ihren zu bauen, aber auf Ihrem Grundstück. Die Wohnung, die sich in Ihrer Nähe befinden wird, ist so ausgestattet (Küche, Sanitärräume, usw), dass Ihr Elternteil dort selbstbestimmt leben kann.