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Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes

Der Vermittlungsdienst arbeitet im Auftrag der Staatsanwaltschaft und des Jugendgerichts. Er gibt jugendlichen Tatverdächtigten die Möglichkeit, ihre Taten wieder gut zu machen. So können die Jugendlichen vermeiden, dass sie vom Gericht zu einer Strafe verurteilt werden.

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