Förderung der Erstniederlassung und kostenlose Gründungsberatung
Jeder Allgemeinmediziner, der sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft niederlässt, kann einen zinslosen Kredit und/oder eine Prämie aus dem Impulseo-Fonds erhalten. Sowohl Einzelpraxen als auch Praxisgemeinschaften werden berücksichtigt.
Bedingungen:
- Erstniederlassung innerhalb von vier Jahren nach der Anerkennung als Allgemeinmediziner (LIKIV-Zulassung mit Endziffern 003 und 004)
- Erstniederlassung nach der Rückkehr aus einem Entwicklungsland (Länderliste siehe 'Links')
Zinsloser Kredit
Das zinslose Darlehen darf höchstens 15.000 EUR betragen und muss erst ab dem zweiten Jahr zurückgezahlt werden. Die Tilgung muss innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Das Darlehen kann schon im Jahr vor dem Erhalt der ärztlichen Zulassung gewährt werden, wenn dem Antrag der Nachweis für den Kauf einer Immobilie beigefügt ist.
Die Prämie
Die Niederlassungsprämie beläuft sich auf 20.000 EUR und ist sowohl angestellten als auch selbstständigen Allgemeinmedizinern zugänglich. Sie unterliegt einem reduzierten Steuersatz von 16,5 %.
Wenn der Arzt seine Praxis innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der Niederlassung schließt oder in eine Gemeinde außerhalb der DG umzieht, ist die Prämie ohne Zinszuschlag zurückzuzahlen.
Welche Dokumente brauchen Sie für den Antrag?
- ausgefülltes Antragsformular (siehe 'Downloads')
- Bescheinigung der Erstniederlassung (siehe 'Downloads')
- Einschreibungsnachweis bei einem Bereitschaftsdienst der Allgemeinmediziner (siehe 'Downloads')
- Zulassungsnachweis als Allgemeinmediziner (LIKIV-Zulassung mit Endziffern 003 und 004)
- beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
- Niederlassungsnachweis in einer Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft (unterzeichneter Mietvertrag/Eigentumsnachweis einer Immobilie)
- bei Praxisgemeinschaften: Kopie des Kooperationsvertrags mit einem/mehreren anderen Ärzten (oder mit einem Ärztehaus)
- bei einer Anfrage eines zinslosen Impulseo-Kredits: Bescheinigung der Nationalbank über Ihre laufenden Kredite
Für Fragen bezüglich Ihres Impulseo-Antrags wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Ministerium der DG (siehe 'Ansprechpartner').
Kostenlose Unterstützung durch der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Die WFG hilft Ihnen beim Beantragen und begleitet Sie während der ersten 18 Monate mit einer Gründungsberatung (siehe 'Ansprechpartner').