Orthoptist-Optometrist

Der Orthoptist-Optometrist ist ein paramedizinischer Beruf in der Augenheilkunde. Dieser Beruf ist vom Berufsbild des Optikers abzugrenzen, da dieser kein Gesundheitsberuf darstellt und somit auch keine Augenmessungen oder das Anpassen von Kontaktlinsen ausführen darf.

Zu den weiteren Leistungen eines Orthoptisten-Optometristen zählen beispielsweise die Untersuchung der Beweglichkeit oder der Position des Auges oder die Behandlung eines Schielauges. Zudem kann er den Facharzt für Ophthalmologie bei Operationen unterstützen. Einige Untersuchungen können dabei autonom durchgeführt werden, während andere einer Verschreibung von einem Augenarzt und in einigen Fällen von einem anderen Arzt-Spezialisten, wie z.B. einem Neurologen, unterliegen müssen.

Um in Belgien als Orthoptist-Optometrist tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung verfügen, bei dem das Ausbildungsprogramm gemäß den theoretischen und praktischen Bestimmungen, die im Königlichen Erlass vom 27. Februar 2019 festgehalten sind, erfüllt wird
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen  

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Orthoptist-Optometrist, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben. Zur Aufrechterhaltung der Berufszulassung müssen Sie jährlich 15 Stunden Weiterbildung vorweisen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Übergangsbestimmungen: Da der Beruf des Orthoptisten-Optometristen erst seit Februar 2019 vollständig reglementiert ist, führt das zu folgenden Bestimmungen zum Erhalt der Berufserlaubnis (Visa):

  • Personen, die am 12. April 2019 bereits eine Zulassung und Berufserlaubnis als Orthoptist verfügen, müssen nichts Weiteres unternehmen.
  • Personen, die am 12. April 2019 bereits eine Ausbildung gemäß des KE vom 7. Juli 2017 angefangen haben oder absolvieren, erhalten nach Abschluss dieser Ausbildung eine Zulassung sowie Berufserlaubnis.
  • Personen, die bereits über ein Graduat oder einen Bachelor in der Augenheilkunde verfügen, welches konform ist mit dem Niveau des KE vom 27. Februar 2019, können bis spätestens zum 22. April 2023 einen Antrag auf Zulassung und zur Erteilung der Berufserlaubnis stellen.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Orthoptist-Optometrist, können Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung in eine der drei Gemeinschaften einreichen.

Weitere Übergangsbestimmungen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.