Diätassistent

Der Diätassistent bietet Ernährungs- und Diätberatung zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit des Patienten an. Diese Maßnahmen werden sowohl im Rahmen der präventiven und kurativen Gesundheitsversorgung als auch im Lebensmittelsektor durchgeführt.

So überträgt der Diätassistent die Diätvorstellungen des Arztes in Lebensmittel und berät den Patienten in Ernährungsfragen.

Der Diätassistent berichtet dem verschreibenden Arzt während der verschiedenen Phasen der Behandlung. Der Diätassistent kann auch bestimmte Verfahren auf Anweisung und unter der Verantwortung eines Arztes durchführen, wie z.B. die Messung der Körperzusammensetzung und des Energieverbrauchs des Patienten, die Beurteilung des Nährstoffbedarfs oder der Wechselwirkung zwischen Lebensmitteln und Medikamenten.

Um in Belgien als Diätassistent tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung verfügen, bei dem das Ausbildungsprogramm gemäß den theoretischen und praktischen Bestimmungen, die im Königlichen Erlass vom 19. Februar 1997  festgehalten sind, erfüllt wird
  2. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Diätassistent, benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Universitäts- oder Hochschuldiplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten. Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Diätassistent, dürfen Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in eine der drei Gemeinschaften einreichen.