Einen Gesundheitspflegeberuf registrieren

Sie haben Ihre Ausbildung zum Pflegehelfer oder Sanitäter-Krankenwagenfahrer in Belgien absolviert und möchten mit diesem Diplom in dem Bereich arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag auf Registrierung Ihres Gesundheitspflegediploms!

Dazu füllen Sie bitte das Antragsformular, welches Sie im Downloadbereich herunterladen können, aus und reichen bitte folgende Dokumente beim Ministerium ein. Parallel dazu erhalten Sie auch die Möglichkeit über einen weiterführenden Link einen Antrag einzureichen und die Dokumente digital hochzuladen.

  1. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  2. Kopie der erfolgreich absolvierten Ausbildung zum Pflegehelfer oder Sanitäter-Krankenwagenfahrer
  3. für Pflegehelfer: Nachweis(e) über insgesamt 150 Stunden Praktikum an der Seite des Patienten, hauptsächlich in der Pflege von Senioren
  4. für Sanitäter-Krankenwagenfahrer: Nachweis über die Anzahl geleisteter Praktikumsstunden für den dringenden oder nicht-dringenden Krankentransport

Bitte beachten Sie, dass nur Antragsteller mit einem belgischen Diplom registriert werden können. Falls Sie über ein Diplom aus dem europäischen Ausland (z.B. Deutschland) verfügen, dann reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung ein.

Erst wenn Sie alle Unterlagen einreichen und somit der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monaten betragen. Weitere Informationen zu den Anträgen und der Bearbeitung finden Sie auf Seite 3 im Antrag.

Beschwerde

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der Minister entschieden hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.

Nichtigkeitsklage

Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief  oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Weitere Informationen finden auf der Internetseite des Staatsrates.

Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in der deutschen Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.