Versicherung und Ehrenamt

Versicherungen sind ein wichtiger Aspekt für Ehrenamtliche, Vereine und Ehrenamtsinitiativen. Als Basis dient das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen in Belgien vom 3. Juli 2005.

Immer wieder fragen Vereine, wie sie sich sinnvoll versichern können

Was sind Pflichtversicherungen und was ist darüber hinaus sinnvoll? Was deckt die kostenlose Zusatzversicherung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für ehrenamtliche Vereinstätigkeiten ab?

Es gibt Versicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehören:

  • die Arbeitsunfallversicherung (Gesetz vom 10/04/1971) (nur wenn Personal beschäftigt wird)

  • die gesetzliche Krankenversicherung (Gesetz vom 09/08/1963) (nur wenn Personal beschäftigt wird)

  • die KFZ-Versicherung (Gesetz vom 22/11/1989) (nur wenn Fahrzeuge auf den Namen der VoG angemeldet sind)

  • die Objektive- oder Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30/07/1979) (nur wenn die VoG öffentlich zugängliche Einrichtungen besitzt). Diese Versicherung ist seit 1979 Pflicht für alle öffentlich zugänglichen Gebäude in Belgien. Zum Beispiel Sportanlagen, Umkleidekabinen und sogenannte Buffets von Sportvereinen, Räumlichkeiten für Animation und Bildung. Die objektive Haftung ist nicht gleichzusetzen mit der Feuerversicherung, denn hierbei wird nicht nach dem Verursacher des Schadens geschaut.

  • die Versicherung von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 03/07/2005) (für alle VoGs obligatorisch)

  • die Versicherungen (zivile Haftpflicht und Personenschäden) im Rahmen des Gesetzes bezüglich der „Vereinsarbeit / travail associatif“ (Gesetz vom18/07/2018) (nur wenn die VoG über dieses Gesetz Personal beschäftigt)

Überversicherung macht keinen Sinn

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen, die sinnvoll sein können. Aber bedenken Sie: Überversicherung oder doppelter und dreifacher Versicherungsschutz macht keinen Sinn und belastet außerdem unnötig die Vereinskasse.

Prüfen Sie auch, welche Risiken bereits durch einen Dachverband versichert sind. Fordern Sie eine Kopie der vom Verband abgeschlossenen Verträge an und vergleichen Sie diese mit den Bedürfnissen und den Ansprüchen Ihres Vereins.

Darüber hinaus haben die meisten Verbände bereits spezifische Kollektivversicherungen abgeschlossen. Daher können sie den angegliederten Vereinen gewisse Versicherungen zu günstigen Bedingungen anbieten.

Die kostenlose Zusatzversicherung für Ehrenamtliche

In enger Partnerschaft mit der Versicherungsgesellschaft Ethias bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft bereits seit Jahren eine sogenannte "Zusatzversicherung" an. Diese Zusatzversicherung ist an Bedingungen geknüpft.

Ansprechpartner für die Zusatzversicherung ist der Fachbereich Kultur und Jugend.