Nicht vergessen!

Jahresplan für Verwalterinnen und Verwalter einer VoG

Generalversammlung

Wecker und Kalender liegen auf blauem Untergrund

Das Jahr einer VoG beginnt mit der Generalversammlung. Diese findet innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Dort wird

  • der Jahresabschluss (Bilanz) des vergangenen Jahres vorgestellt
  • das Budget des kommenden Jahres genehmigt
  • entschieden, welche Verwalter entlastet bzw. neu gewählt werden

Änderungen

Falls sich die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und/oder die Vereinsadresse geändert hat, müssen folgende Dinge innerhalb von 30 Tagen erledigt werden:

  • Hinterlegung beim Unternehmensgericht und damit Veröffentlichung im Moniteur belge. Damit werden die Verwalter zu den rechtmäßigen Vertretern der VoG und erhalten Zugriff auf Bankkonto und UBO-Register. Die offizielle Adresse wird u.a. von Handelsgericht, Finanzamt und UBO-Register verwendet.
  • Eintragung der aktuellen Verwalter ins UBO-Register.

Die aktuellen Verwalter müssen immer im UBO-Register eingetragen sein. Dabei handelt es sich um ein EU-Gesetz. Werden die Verwalterinnen und Verwalter nicht eingetragen, so können Geldbußen verhängt werden.

Jedes Jahr

  • Der aktuelle Verwaltungsrat muss im UBO-Register bestätigt werden, wenn nicht innerhalb der letzten 365 Tage eine Änderung, s.o., vorgenommen wurde.
  • Der Jahresabschluss muss beim Unternehmensgericht hinterlegt werden (große VoGs reichen eine Bilanz bei der Zentralbank ein).
  • Die Steuererklärung muss im Herbst eingereicht werden, auch wenn nichts zu versteuern ist.

Die Informationen zu allen Themen finden Sie in den weiterführenden Links.