VoGs aufgepasst!
Entspricht Ihre Satzung der aktuellen Gesetzgebung?
Dies bedeutet, dass für Sie als VoG nun folgende Schritte zu tun sind:
- Anpassung Ihrer Satzung an die im neuen Gesetz genannten Mindestanforderungen.
- Verabschiedung der Satzungsänderung mit 2/3-Mehrheit in der Generalversammlung Ihrer VoG.
- Hinterlegung beim Unternehmensgericht und damit Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt.
Auch bevor Sie die Satzung angepasst haben, gelten bereits die in der VoG-Gesetzgebung festgelegten „zwingenden Bestimmungen“ für Ihren Verein. Im Infoblatt „Bestimmungen“ im Downloadbereich können Sie nachlesen, welche das sind.
Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
- Allgemeine Infos über die neue Gesetzgebung finden Sie in der Broschüre „Das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen“ in den Links.
- Der Newsletter „Ehrenamt und Vereinsarbeit“ informiert über Termine von Informationsveranstaltungen zur neuen Gesetzgebung, zum UBO-Register, zur Steuererklärung für VoGs, zu Finanz- und zu Versicherungsthemen sowie über aktuelle Themen für Vereine. Zur Einschreibung genügt eine E-Mail an die Ansprechperson für Ehrenamt und Vereinsarbeit.
- Eine Auflistung der Mindestangaben einer Satzung in den Downloads.
- Eine Mustersatzung in den Downloads, an der Sie sich bei Bedarf orientieren können.
- Ein Infoblatt zum Thema Hinterlegung beim Unternehmensgericht und Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in den Downloads.
- Jeweils im Frühjahr und im Herbst wird in der Veranstaltung „Ich habe da mal eine Frage“ über die aktuelle Gesetzgebung, Finanzen und Versicherung informiert.
- Ende 2022 oder Anfang 2023 wird es eine Informationsveranstaltung zum Thema VoG-Gesetzgebung und Satzungsanpassung geben. Termine werden über den Newsletter sowie online bekannt gegeben.
- Individuelle Beratungstermine sind ebenfalls möglich. Bitte besuchen Sie nach Möglichkeit jedoch zunächst eine Infoveranstaltung.
Werden die Satzungen nicht angepasst und die Dokumente nicht ordnungsgemäß beim Unternehmensgericht hinterlegt, drohen folgende Konsequenzen:
- Auflösung der Vereinigung
- Persönliche Haftung der Verwalter, wenn Angaben zur VoG fehlen
- Keine ministerielle Genehmigung für die Annahme von großen Spenden
- Unzulässigkeit von Klagen