Anerkannte Sozialbetriebe

In der Sozialwirtschaft der Deutschsprachigen Gemeinschaft zählen wir aktuell 15 Einrichtungen. Sie sind anerkannt als:

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  • „Eingliederungsbetrieb“ (ehemalige föderale Anerkennungen)

und/oder

  • „Pilotprojekt und innovatives Experiment der Sozialökonomie“‘ (ehemalige föderale Anerkennungen)

Die Anerkennung als Pilotprojekt ermöglicht es dem Träger, von der Zurverfügungstellung durch ein ÖSHZ von Arbeitnehmern im Rahmen der Artikel 60§7-Maßnahme mit „erhöhter Subvention“ zu profitieren.

Ein anerkannter Eingliederungsbetrieb kann auch diese Maßnahme (Artikel 60§7-Maßnahme) nutzen. Zudem ermöglicht ihm diese Anerkennung unter gewissen Bedingungen,

  • den 6% MWST-Satz anzuwenden

  • von einer Steuerbefreiung auf die Gewinne zu profitieren.