Höhere und längere Förderung für VoG
VoG mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine höhere und längere Förderung beantragen. Denn diese Einrichtungen übernehmen wichtige Aufgaben in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Davon ausgeschlossen sind die Krankenhäuser.
Antrag
VoG können projektgebundene Stellen bei der Regierung beantragen. Wenn die Regierung grünes Licht gibt, erhalten die Antragsteller einen Beschluss, der Projektstellen für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren gewährt.
Das Online-Antragsformular finden Sie unter den weiterführenden Links unter "Mehr zum Thema" auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags bis zu zwei Monate dauern kann.
Zuschussbeträge für projektgebundene AktiF-Stellen ab 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Zuschüsse im Rahmen der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung indexiert.
Für die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal wurde der Stand März 2022 des Gesundheitsindexes mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis gab es eine Steigerung von 7,68 Prozent, die auf die AktiF – und AktiF PLUS-Zuschüsse angewandt wird.
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BVA-Übergangszuschüsse ab 1. Januar 2023
Verschiedene VoG beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren.
Die maximalen Zuschussbeträge ab 1. Januar 2023 sind:
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