Allgemeine Förderung
Als Arbeitgeber können Sie die AktiF- oder AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung nutzen, wenn Sie eine Niederlassung in Belgien besitzen.
- Kommerzielle Arbeitgeber,
- nicht-kommerzielle Arbeitgeber und
- öffentliche Behörden
können von dieser Maßnahme profitieren. Ausgeschlossen sind Leiharbeitsvermittlungen im Falle von Leiharbeitsverträgen.
Neue AktiF (PLUS)-Zuschüsse ab 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Zuschüsse der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung indexiert.
Für die Zuschüsse von AktiF- und AktiF PLUS-Personal wurde der Stand März 2022 des Gesundheitsindexes mit dem des Vorjahres zum selben Zeitpunkt verglichen. Im Verhältnis gab es eine Steigerung von 7,68 Prozent, die auf die AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse angewandt wird.
Zuschussbeträge der allgemeinen Förderung ohne vorherige anerkannte Ausbildung (mit Degressivität der Zuschüsse) ab 1. Januar 2023
Klicken Sie zum Vergrößern auf die Tabelle.
Bei vorheriger Ausbildung: vorteilhafterer AktiF- und AktiF PLUS-Zuschuss
Der Arbeitgeber kann bei Übernahme eines AktiF- oder AktiF PLUS-berechtigten Auszubildenden von vorteilhaften Zuschüssen profitieren, wenn der AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte im Vorfeld beim selben Arbeitgeber eine bestimmten Ausbildung absolviert hat.
Das gilt bei folgenden Ausbildungsmaßnahmen:
- Individuelle Berufsausbildung im Betrieb (IBU) über das Arbeitsamt
- Einstiegspraktikum (EPU) über das Arbeitsamt
- Ausbildung im Betrieb (AIB) über die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben
- Lehre über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM)
- Industrielehre über das IAWM
Bedingungen:
- Der Arbeitssuchende muss am besten vor Beginn und spätestens 30 Tage nach Beginn der Ausbildung im Besitz der Bescheinigung sein
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitssuchenden direkt im Anschluss an die Ausbildung einstellen.
Zuschussbeträge der allgemeinen Förderung mit vorheriger Ausbildung (ohne Degressivität der Zuschüsse) ab 1. Januar 2023
Klicken Sie zum Vergrößern auf die Tabelle.