Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

Durch das Dekret vom 11. Dezember 2017 konnten verschiedene Integrationsmaßnahmen sowie der Beirat für Integration eingeführt werden. Die Förderung von Integrationsmaßnahmen beinhaltet die Beobachtung und Analyse der Situation von Integration in Ostbelgien, damit das Expertengremium Maßnahmen anhand von Gutachten, Empfehlungen oder Vorschlägen an die Regierung oder das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiterleiten kann. Des Weiteren arbeitet der Beirat eng mit dem Fachbereich Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen.

Im Dekret sind die Schaffung eines Beirates und dessen Aufgaben detailliert erklärt. Der Beirat:

  • erstellt außerdem Gutachten
  • stärkt das Ehrenamt
  • organisiert alle drei Jahre ein Forum zum Thema Integration und Zusammenleben in Vielfalt

Der Beirat ist ein Expertengremium oder auch eine Arbeitsgruppe, die sich mit den verschiedenen Themen rund um Integration und Migration in Ostbelgien beschäftigt. 

Wie stellt sich der Beirat auf?

Der Beirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Die stimmberechtigten Mitglieder:

  • die kommunalen Integrationsbeauftragten
  • ein Vertreter des Referenzzentrums
  • ein Vertreter der Träger der im Rahmen des vorliegenden Dekrets geförderten Kurse
  • zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens einer Migrant ist
  • ein Vertreter der ÖSHZ
  • ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet

Zusätzlich gibt es im Beirat Mitglieder mit beratender Stimme:

  • einen Vertreter des für Integration zuständigen Ministers
  • einen Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • einen Vertreter des Arbeitsamts der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Am 21. März 2023 fand die konstituierende Sitzung des Beirats statt, bei der sowohl ein Vorsitzender gewählt als auch eine Geschäftsordnung aufgestellt wurde.

Seit der Entstehung im Jahr 2018 findet durchschnittlich einmal pro Monat eine Beiratssitzung statt. In den Jahren 2018-Anfang 2023 verfasste der Beirat insgesamt vier Gutachten und drei Empfehlungen.

Der Beirat erstellt laut Dekret jährlich einen Tätigkeitsbericht zum 30. April über die Aktivitäten des vorangegangenen Jahres. Die Tätigkeitsberichte finden Sie im Downloadbereich.