Definition und Kriterien

Was versteht man unter „Berufskarte“ und wer benötigt sie?

Die Berufskarte ist die erforderliche Erlaubnis, die Sie benötigen um eine selbstständige Tätigkeit ausüben zu dürfen, wenn Sie:

  • nicht die belgische Nationalität haben;

  • nicht die Nationalität eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island und Lichtenstein) haben;

  • kein Schweizer sind;

  • nicht davon befreit sind, eine Berufskarte zu beantragen.

Dies gilt sowohl für eine selbstständige Tätigkeit auf eigenen Namen (natürliche Person) als auch als Mandatar einer Gesellschaft oder einer Vereinigung, unabhängig davon, ob das Mandat entlohnt wird oder nicht.

Welche sind die Kriterien, um eine Berufskarte zu erhalten?

Folgende drei Kriterien werden für die Gewährung der Berufskarte geprüft:

  • das Aufenthaltsrecht (insofern Sie noch über keinen Aufenthalt in Belgien verfügen, müssen Sie den Aufenthalt gleichzeitig mit der Berufskarte bei der belgischen Botschaft beantragen)

  • der Respekt der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere diejenigen, die Ihre Aktivität betreffen

  • der nachhaltige, wirtschaftliche Mehrwert für die Deutschsprachige Gemeinschaft, der aus der Bewilligung des Antrags entsteht.