Kulturförderdekret
Die kulturellen Angelegenheiten gehören zu den ältesten Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bisher gab es jedoch kein umfassendes Kulturdekret, das die Förderung aller kultureller Akteure regelt. Am 1. Januar 2014 trat deshalb das Kulturförderdekret in der DG in Kraft. Dieses Dekret hat nicht den Sinn und Zweck zu bestimmen, was in der DG als „Kultur“ gelten darf. Vielmehr geht es darum, festzulegen, in welchem Rahmen die Förderung der Kulturschaffenden der DG stattfinden soll.
Gefördert werden sowohl die professionellen Kulturträger als auch die zahlreichen Amateurkunstvereinigungen und der Amateurkunstverband. Darüber hinaus können auch Kulturprojekte durch die DG unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Kulturprojekte für Jugendliche, Stipendien für Künstler, die Auszeichnung „Künstler der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ oder Kulturprojekte von Schulen.
Der entsprechende Dekrettext steht als Download zur Verfügung.