Begleitung und Kontrolle von Verurteilten unter bedingter Freilassung Fehler melden drucken

Beschreibung Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte, die zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden und bei Einhaltung von Auflagen aus dem Gefängnis freigelassen werden.
Dienstleister

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Justizhaus und Strafvollzug
Ansprechpartner: Zentrale
E-Mail: http://www.justizhaus.be

Aachener Straße 62 A
Belgien - 4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 594 600
GSM: +32 (0)492 14 35 29