Dienst zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen & sozialer Ausgrenzung

Eine alte Person stützt sich auf einer Fensterbank ab. Vor ihr liegen Geldmünzen und ein leeres Portemonnaie.

Im März 1992 ist mit der Regierungserklärung und dem Thema einer „Gesellschaft der Solidarität“ der Grundpfeiler für die gemeinsame Erstellung des Allgemeinen Armutsberichtes (1994) gelegt worden. Dieser entstand in Zusammenarbeit mit der Regierung, den Städten und Gemeinden, den ÖSHZ, den Verbänden sowie Organisationen. Er hatte zum Ziel:

  • die strukturellen Ursachen von Armut zu analysieren
  • das Thema in den Fokus der Politik zu rücken

Kooperationsabkommen

Vier Jahre später, am 5. Mai 1998, haben die Akteure in Brüssel einen weiteren Schritt in der Armutspolitik getätigt: die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen über die Kontinuität in der Politik im Bereich der Armut. Gemäß dem Kooperationsabkommen sind prekäre Lebensumstände, Armut und soziale, wirtschaftliche und kulturelle Ausgrenzung ein Angriff auf die Menschenwürde und die Menschenrechte, wobei hierzu auf die universelle Erklärung der Menschenrechte verwiesen wird.

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Aus diesem Kooperationsabkommen heraus gründete sich im Jahr 1999 der „Dienst zur Armutsbekämpfung, prekären Lebenssituationen und soziale Integration“. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, mit Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Organisationen in den Dialog zu treten und das Thema Armutsbekämpfung anzugehen.

Armutsberichte einsehen

Auf der Homepage des Dienstes finden Sie die Armutsberichte in französischer Sprache sowie eine deutsche Zusammenfassung.