Betreute Wohnungen für Senioren

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Betreute Wohnungen müssen - im Gegensatz zu der neu geschaffenen Wohnform der Seniorenresidenzen - einem Alten-und Pflegewohnheim angegliedert sein.

Was gehört zum Angebot für die Bewohner dazu?

Der Mietpreis beinhaltet:

  • das Anmieten der Wohnung

  • den Notrufservice

  • die mögliche Teilnahme an Beschäftigungsangeboten des Trägers.

Der Träger ist verpflichtet, dem Bewohner gegen Aufpreis zusätzliche Leistungen anzubieten – beispielsweise:

  • Raumpflege
  • Mahlzeiten
  • Handwerkerdienstleistungen
  • Reinigung der Wäsche
  • ...

Der Bewohner kann frei entscheiden, ob er diese kostenpflichtigen Dienste beansprucht oder nicht.

Die regelmäßige Pflege deckt der Träger der Betreuten Wohnungen nicht ab. Dies erfolgt bei Bedarf durch die Dienste der häuslichen Hilfe.

Die genauen Bedingungen, um eine Betreute Wohnung anzumieten, sind jedoch mit dem Träger abzuklären. Dieser schließt mit dem zukünftigen Mieter einen Vertrag ab. Das Modell dieses Vertrages muss die Deutschsprachige Gemeinschaft allerdings für gut befinden.

Wie funktioniert der Notrufservice?

 

Diese Angebot der Betreuten Wohnungen vermittelt alten Menschen oftmals ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit: Bei einem Notruf nimmt geschultes Pflegepersonal aus dem angegliederten Altenwohnheim unmittelbar Kontakt mit dem Bewohner auf. Bei Bedarf sucht es den Senioren in der Wohnung auf.

Wie viele betreute Wohnungen existieren in Ostbelgien?

In den neun deutschsprachigen Gemeinden gibt es zurzeit 25 Betreute Wohnungen:

  • 11 gehören zum Wohn- und Pflegezentrum "Marienheim Raeren"

  • 14 sind ans Wohn- und Pflegezentrum 'St. Joseph“ angeschlossen

Wer darf Betreute Wohnungen auf die Beine stellen?

Betreute Wohnungen dürfen nur gebaut werden, nachdem die Deutschsprachige Gemeinschaft sie genehmigt hat. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt von geographischen und demographischen Kriterien ab.

Um Betreute Wohnungen zu betreiben, muss der Träger verschiedene Anerkennungskriterien erfüllen, die im Erlass vom 26. Februar 1997 beschrieben sind. Personen, die Betreute Wohnungen schaffen möchten, können sich gerne an das ostbelgische Ministerium wenden.