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Kombinierte Erlaubnis für eine Beschäftigung von mehr als 90 Tagen

Sie betrifft Facharbeiter, Direktionspersonal, hoch qualifiziertes Personal, Praktikanten, Berufssportler, Künstler und Personen, die das Statut des Daueraufenthalts-EG in einem anderen EU-Staat erhalten haben und in einem Beruf beschäftigt werden sollen, der auf der Liste der kritischen Berufe steht.

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