Sitzung vom 17. Mai 2023

Genehmigung des Lastenheftes zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Laboranalyse von RT-PCR Tests zur Diagnosestellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet das Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Laboranalyse von RT-PCR Tests zur Diagnosestellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine akute Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch den direkten Virusnachweis aus respiratorischen Sekreten wurde der RT-PCR Test validiert und gilt derzeit als das zuverlässigste Verfahren und somit als „Standard“ für die Bestätigung der Diagnostik von Covid-19.  

Die Analyse eines RT-PCR Tests erfolgt durch ein klinisches Labor.

Um dem möglichen Auftrag von Testungen zur Diagnosestellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 in der Deutschsprachigen Gemeinschaf im Sinne des Dekretes vom 01. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention gerecht zu werden, falls ein erneuter epidemischer oder sogar pandemischer Ausbruch der Covid-19-Erkrankung dies notwendig macht, ist ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und einem klinischen Labor als Auftragnehmer erforderlich. 

Die Zielsetzung ist, dass das klinische Labor nach Probeentnahme der RT-PCR Tests, die Analyse der Tests sowie die Übermittlung der Resultate an den verordnenden Arzt und den Patienten gewährleistet, falls die epidemiologische Situation eine erneute Massentestung erfordert. 

Sollte der Bedarf von einer erneuten großangelegten Teststrategie entstehen, kann die Deutschsprachige Gemeinschaft als Auftraggeber sofort einen Bestellschein für die konkrete Durchführung der Dienstleistung an den Auftragnehmer erstellen und somit kurzfristig bedarfsorientiert agieren. 

Das Lastenheft sieht ebenfalls vor, dass der Gegenstand des Dienstleistungsvertrages auf andere Testungen als PCR-Tests zur Diagnosestellung einer Infektion mit SARS-CoV-2 erweitert werden kann, sollte innerhalb der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages ein Bedarf hierzu auftreten.

Der Vertrag umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Lieferung des konformen Test-Materials 
  • Analyse der Tests mit Respektierung einer schellen Bearbeitungszeit 
  • Registrierung der PCR-Test 
  • Übermittlung der Testresultate an den Verordner und den Getesteten, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens 
  • Eigene Abrechnung der analysierten PCR-Test bei dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) oder der getesteten Person  
  • Erweiterung des Auftrags auf andere Testarten 

Der Auftrag beginnt ab Notifizierung des Vergabebeschlusses und endet nach 12 Monaten.

Der Auftrag verlängert sich automatisch um 12 Monate. Die automatische Verlängerung ist maximal drei Mal möglich.

Sollte der Auftrag nicht verlängert werden, wird der Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Ende der Laufzeit informiert.

Das Lastenheft umfasst 2 Lose, die je nach Gebiet in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgeteilt sind. Der Bieter kann sich für beide Lose bewerben, oder nur für ein einziges Los. Je nach Auswertung der Angebote, kann ein Bieter den Zuschlag für ein oder beide Lose erhalten

Für den Auftrag sind besondere Bedingungen im Hinblick auf eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters vorgesehen sowie folgende Zuschlagskriterien (bei der Punktevergabe wird die Berechnung auf ganze Zahlen kaufmännisch gerundet):

  • Durchlaufzeit (TAT) (40 Punkte) 
  • Übermittlungsweg(e) des Testresultats des PCR-Tests an die getestete Person sowie den Verordner (35 Punkte) 
  • Berechnete Honorarkosten für PCR-Test bei nicht-medizinischen Gründen (25 Punkte)  

Nur die Angebote der Bieter, die dem Zugangsrecht und den qualitativen Auswahlkriterien entsprechen, werden bei der Prüfung der Zuschlagskriterien berücksichtigt. Der Zuschlag erhält das Angebot mit der insgesamt höchsten Punktezahl.

Aktuell ist vorgesehen, dass die Angebote bis Montag, den 23. Juli 2023 um 13.00 Uhr eingereicht werden können. Die Angebotseröffnung ist für Dienstag, den 24. Juli 2023 um 13:00 Uhr online vorgesehen. 

Im Laufe des Monats August 2023 soll die Vergabe stattfinden, sodass eine Notifizierung des Vergabebeschlusses Anfang September 2023 möglich ist. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es gibt keine finanzielle Auswirkung für die Deutschsprachige Gemeinschaft da die Honorarabrechnung direkt vom klinischen Labor mit dem LIKIV oder der getesteten Person geschieht.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Mai 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016) 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013) 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017) 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)