Sitzung vom 4. Mai 2023

Beschluss zur Nicht-Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4719“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Nicht-Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung „Rundfahrt 4719“.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten. 

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Fördergrundschülern zum Zentrum für Förderpädagogik in St. Vith und zurück. Der Auftrag sollte ab dem 1. September 2023 beginnen und spätestens am Ende des Schuljahres 2032-2033 enden. 

Für den vorliegenden Auftrag wurden am 31. März 2023, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, keine Angebote eingereicht. Aufgrund dieser Tatsache kann der Auftrag nicht vergeben werden. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. April 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen  
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen 
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen 
  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 24