Sitzung vom 4. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 29. März 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, am 1. Januar 2023 u.a. die Personaldienste der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben, des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter dem arbeitsrechtlichen Dach des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu fusionieren. Aus diesem Grund gibt es in der Dienststelle den in Artikel 1, Punkt 3 des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 genannten Beamten der Stufe I, der für den Personalbereich zuständig ist, nicht mehr, weil die Person per Mobilität ins Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wurde. Vor diesem Hintergrund ist die Zusammensetzung des Direktionsrates insgesamt überdacht worden. Damit die Funktionsfähigkeit der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben weiter gewährleisten bleiben und der Direktionsrat die im Dienstrecht vorgesehenen Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann, ist eine Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 erforderlich.

Der Direktionsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben setzt sich künftig wie folgt zusammen: 

  1. der Beamte mit dem Dienstgrad Geschäftsführender Direktor; 
  2. die mit der Leitung der Fachbereiche der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben beauftragen Mitarbeiter.

Der Verwaltungsrat der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben hat in seiner Sitzung vom 31. März 2023 ein positives Gutachten zum Vorentwurf des Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung abgegeben.

Der Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den Vorentwurf des Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung in seiner Sitzung vom 19. April 2023 verhandelt und gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1 
  • Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 32