Sitzung vom 4. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Mai 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Raumordnung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Mai 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Raumordnung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sieht in Buch I, Kapitel III Ausschüsse und Kommissionen, Abschnitt 1 die Einberufung eines Beirates für Raumordnung vor (vgl. Art. D.I.4 GRE). 

Aufgrund mehrerer Personalwechsel müssen die aufgrund dessen ausgeschiedenen Mitglieder des Beirates für Raumordnung neu benannt werden.  
Folgende Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Beirates für Raumordnung sind zu vermerken: 

Für die Vertretung der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets: Frau Claudia Niessen als Mitglied und Herr Jérôme Franssen als Ersatzmitglied.

Für die Vertretung des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Herr Volker Klinges als Mitglied und Frau Brigitte Cloot als Ersatzmitglied.

Für die Vertretung im Bereich der Wirtschaftsförderung: Frau Sabine Mennicken als Mitglied und Herr Damien Haag als Ersatzmitglied.

Die Mandatszeit der Mitglieder beträgt höchstens fünf Jahre und ist erneuerbar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Rates erhalten eine Fahrtentschädigung und Anwesenheitsgelder, gemäß dem Regierungserlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 22 Zuweisung 12.11. vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5.1 §1 
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011