Sitzung vom 4. Mai 2023

Vertreterdatenbank: Bestellung Mitglieder Interföderale Überprüfungskommission Auslandsinvestitionen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Herrn Thomas Brüll (als Mitglied) und Herrn Wilfried Heyen (als Ersatzmitglied) in die Interföderale Überprüfungskommission (IÜK) in Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens vom 30. November 2022 zwischen dem Föderalstaat, der   Flämischen Region, der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaft, der flämischen Gemeinschaftskommission, der französischen Gemeinschaftskommission, der gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Einführung eines Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direkt-Investitionen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In Ausführung des höher angefügten Zusammenarbeitsabkommens vom 30. November 2022 werden bestimmte ausländische Direktinvestitionen in Belgien gefiltert beziehungsweise gescreent. Es wird konkret geprüft, ob sie ein Risiko für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die strategischen Interessen der Parteien dieses Kooperationsabkommens darstellen.

Die zentrale Rolle bei der Filterung ausländischer Direktinvestitionen wird einer Interföderalen Überprüfungskommission (IÜK), also einem eigens zu diesem Zweck geschaffenen Gremium, übertragen. Die zuständigen Minister und Mitglieder des Kollegiums treffen danach auf der Grundlage der Stellungnahmen der zuständigen Mitglieder der IÜK, für die sie zuständig sind, jeweils eine vorläufige Entscheidung über die mögliche Zulässigkeit der angemeldeten Investition. Die darauffolgende endgültige Entscheidung kann entweder zur Zulassung der ausländischen Direktinvestition führen, unabhängig davon, ob sie von einer verbindlichen Investorenvereinbarung mit Abhilfemaßnahmen begleitet wird oder nicht, oder aber zur Nichtzulassung der Investition führen. 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Thomas Brüll als Mitglied und Herrn Wilfried Heyen als Ersatzmitglied in die IÜK zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere Artikel 4 und 5 
  • Kooperationsabkommen vom 30. November 2022 zwischen dem Föderalstaat, der   Flämischen Region, der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaft, der flämischen Gemeinschaftskommission, der französischen Gemeinschaftskommission, der gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Einführung eines Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen