Sitzung vom 4. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die CSC Lüttich-Verviers-Ostbelgien teilt in ihrem Schreiben vom 5. April 2023 mit, dass ihr bisherigerer Vertreter, Herr Michel Aziotou, aus dem Wirtschafts- und Sozialrat ausscheidet. Der von der CSC eingereichte Antrag bevorzugt Herrn François Letocart als Ersatz. Gemäß Artikel 3 §1 Absatz 1 des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien darf höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht angehören. Diese Bedingung wäre mit dem Vorschlag der CSC weiterhin erfüllt. Aus diesem Grund wird der oben genannte Kandidat der Vorschlagsliste entsprechend durch die Regierung bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4 und 5 §3. 
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.