Sitzung vom 13. April 2023

Dekretentwurf zur Förderung des Journalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Förderung des Journalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen: 

Der vorliegende Dekretentwurf hat zum Ziel, den lokalen Journalisten, sowie der durch das neue Mediendekret 2021 breiter gefassten Szene der Anbieter von Mediendiensten die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer journalistischen Fähigkeiten und Projekte zu bieten. In Zeiten des schnelllebigen Internets und der Zunahme der Verbreitung von Falschinformationen sind investigative, fundierte und in die Tiefe gehende Berichterstattung sowie innovative journalistische Projekte von wachsender Bedeutung. Durch den Dekretentwurf wird ein Fokus auf individuelle, zeit- und kostenintensive Projekte im journalistischen Bereich gelegt. Somit soll den Akteuren der ostbelgischen Medienlandschaft Instrumente und Raum gegeben werden, um im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen privaten und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässigen Anbieter von Mediendiensten, journalistische Projekte realisieren zu können.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hatte am 29. März 2022 den Dekretvorentwurf zur Förderung des Journalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in erster Lesung verabschiedet und die Gutachten des Beirates für Mediendienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Gutachten der Datenschutzbehörde beantragt. Diese Gutachten sind fristgerecht eingereicht worden und in den Dekretvorentwurf eingeflossen.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hatte am 24. November 2022 den Dekretvorentwurf zur Förderung des Journalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in zweiter Lesung verabschiedet und beschlossen in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003, das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen. Dieses Gutachten ist am 20. März 2023 mit einer Verzögerung von 12 Tagen eingereicht worden und in den vorliegenden Dekretentwurf eingeflossen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Staatsrat der Frage, ob auch Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten in den Anwendungsbereich des Dekretvorentwurfs fallen. Auf Nachfrage wurde dem Staatsraut mitgeteilt, dass Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten nicht von dem Dekretvorentwurf betroffen seien. Dies gehe aus der Betonung der redaktionellen Verantwortung in der Bestimmung des Begriffs „Anbieter von Mediendiensten“ in Artikel 3 Nr. 1 des Vorentwurfs hervor. Der Staatsrat teilt diese Einschätzung. 

Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass der Kodex journalistischer Berufsethik, zu dessen Einhaltung sich Antragssteller verpflichten müssen, nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht ist. Damit der Kodex jedem Bürger zur Verfügung steht, wird dieser als Anhang dem Dekretentwurf beigefügt. 

Im Interesse der Rechtssicherheit, wurde infolge des Staatsratsgutachtens in Artikel 5 des Vorentwurfs verdeutlicht, dass der Antragsteller ein Anbieter von Mediendiensten sein muss. 

Ebenfalls im Interesse der Rechtssicherheit wurden kleinere Anpassungen an den Artikeln 8, 10 und 14 vorgenommen. Vorausgegangen war ein schriftlicher Austausch mit dem Staatsrat.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ist ein Haushaltsposten im Organisationsbereich 40 Programm 14 Bibliothekswesen und Medien mit der Libellierung 31.33 geschaffen worden. Dieser wird im Haushalt 2023 mit einer Summe von 60.000€ dotiert. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 73.061/3 vom 20. März 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 4 Nummern 6 und 6bis 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 §1