Sitzung vom 13. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Aufgrund der Umverteilung der Aufgaben innerhalb des Fachbereiches Gesundheit und Senioren sind neue Bezeichnungen erforderlich. Eine Anpassung des Erlasses ist somit notwendig.

Der Fachbereich Gesundheit und Senioren schlägt vor, Frau Miranda Wabnig und Frau Marion Wengenroth als neue Inspektoren zu bezeichnen. Frau Mireille Thomas scheidet als Inspektorin aus. 

Weitere Inspektoren sind Julia Hepp, Sarah Paquet, Guillaume Westenbohm und Lena Hick. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 4. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Artikel 127 des koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen vom 10. Juli 2008;  
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf die Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie; 
  • Artikel 5 des Erlasses der Regierung zur Festlegung des Anerkennungs- und Schließungsverfahrens für Krankenhäuser und Krankenhausdienste vom 19. April 1995.