Sitzung vom 13. April 2023

Weiterführungsvereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Centre d’Études en Habitat Durable de Wallonie (CEHD) bezüglich der Übertragung der Durchführung des Mietspiegels für das Zuständigkeitsgebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch das CEHD.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung stimmt der Abänderung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem CEHD bezüglich der Ausführung gewisser Aufgaben durch das CEHD auf dem Gebiet deutscher Sprache im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Seit dem 1. Januar 2020 sind auf Grund der Kompetenzübertragung des Wohnungswesens von der Wallonie an die Deutschsprachige Gemeinschaft die neun deutschsprachigen Gemeinden aus dem Mietspiegel der Wallonie gestrichen worden. Mit dem Partnerschaftsabkommen über die Übertragung der Durchführung des Mietspiegels für das Zuständigkeitsgebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden die neun deutschsprachigen Gemeinden ab dem 01.06.2021 wieder in den Mietspiegel der Wallonie aufgenommen (Vertragsbeginn: 01.06.2021 – Vertragsende: 31.05.2023). Die Parteien haben am 12.08.2022 durch eine Verlängerung beschlossen die Laufzeit des Vertrages unbefristet zu verlängern. 

Das CEHD hat sich durch die Vereinbarung dazu verpflichtet, folgende Aufgaben im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezogen auf den Mietspiegel auszuführen:

  • Umsetzung des Mietspiegels für die Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab dem 1. Juni 2021; 
  • Aktualisierung des indikativen Mietspiegels ab dem 01.01.2023 mit automatischer jährlicher Verlängerung; 
  • Den Einwohnern der Gemeinden des Zuständigkeitsgebiets der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben, ihre Wohnsitzgemeinde auf der Website www.loyerswallonie.be   zu kodieren, und zwar gemäß den Ausarbeitungs- und Berechnungsmethoden, die im Dekret der wallonischen Regierung vom 29. April 2019 zur Einführung eines indikativen Mietspiegels in Ausführung von Artikel 89 des Dekrets vom 15. März 2018 über die Wohnraummiete vorgesehen sind 
  • Erhebung einer Stichprobe von Daten über die Mieten auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verhältnis zum geschätzten Gesamtmietbestand in der Wallonie und gemäß der Erhebungsmethode, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 29. April 2019 zur Festlegung eines indikativen Mietspiegels in Umsetzung von Artikel 89 des Dekrets vom 15. März 2018 über die Wohnungsmiete vorgesehen ist  
  • In Ermangelung verfügbarer Daten für einen Mietspiegel, für die Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit einer spezifischen Indexierung ab 1. Juni 2021 anzugeben; 
  • Bereitstellung vom Mietspiegel für die Gemeinden des Zuständigkeitsgebiets der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die ab dem 1. Juni 2022 gemäß den Vorschriften aktualisiert werden. 
  • Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, ist die Einhaltung dieses Mietspiegels eine Bedingung für die Gewährung der Wohnungsbauprämie  (siehe neuen Erlass der Regierung zur Einführung eines Prämiensystem zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude im Bestand/Kapitel 2 / Art.3 / Absatz d): Die Wohnung während einer Dauer von mindestens fünf Jahren unter Einhaltung der Aufgrund von Artikel 89 des Dekrets der Wallonischen Region vom 15.03.2018 über den Wohnmietvertrag festgesetzten informativen Mietpreistabelle durch einen registrierten Mietvertrag zur Miete freigeben. 

Aufgrund des, vom FÖD „Economie, PME, Classes moyennes et Energie" veröffentlichten und berücksichtigten Index der Erzeugerpreise im Dienstleistungssektor, soll ab dem 01.01.2023 die ursprünglich vereinbarte Vergütung für das CEHD automatisch revidiert werden. Hierfür hat das CEHD das Dokument Zweite Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wallonischen Wohnungswesen (CEHD) bezüglich der Ausführung gewisser Aufgaben durch das Wallonische Wohnungswesen auf dem Gebiet deutscher Sprache im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft" dem Fachbereich zwecks Weiterverarbeitung zur Unterzeichnung zugesandt (siehe Anlagen). Dem Dokument ist die Grundlage zur Berechnung der Indexierung zu entnehmen (Artikel 5). Vorgesehen ist eine jährliche Indexierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Im darauffolgenden Jahr ist eine neue Verlängerung zu verhandeln.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der oben beschriebenen Aufgaben erhielt das CEHD bisher eine pauschale Vergütung in Höhe von 15.250,00€ +21% MwSt. = 18.452,50€ (MwSt. inkl.) für die Periode von zwei Jahren (2021-2022).

Die neue Regelung sieht vor, dass mittels der genannten Indexierung dieser Betrag angepasst wird. Für das Jahr 2023 fällt die Berechnung durch den übermittelten Indexierungskoeffizienten wie folgt aus: 

Beispielrechnung MwSt. inklusive für 2023: 9.226,25 € * (0,8 * 112,9/109,8 + 0,2) = 9.434,64 €

Somit ergibt sich eine inflationsbedingte Preissteigerung 2023 im Vergleich zum Vorjahr von 208,39€.

In diesem Preis sind erhalten: 

  • die Kosten für die Durchführung einer Stichprobe von Mietspiegeln auf dem Gebiet der deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • die Kosten für spezifische Entwicklungen auf der Website 
  • die Kosten für Personal und Material zur Durchführung wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben. 

Dieser indexierte Betrag bleibt jährlich geschuldet, solange bis die beiden Regierungen die Vereinbarung einvernehmlich beenden, nicht verlängern oder 2026 neu verhandeln. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt über (OB 50 Pr. 21).

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 06. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

29. April 2019 - Dekret über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft