Sitzung vom 6. April 2023

Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird beauftragt, den Dekretentwurf dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen: 

Seit dem Jahr 2008 gelten in den Primarschulen und der ersten Stufe der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kompetenzorientierte Rahmenpläne.

Seit dem Jahr 2012 wurden Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

So wurden unter anderem der Rahmenplan für das Fach Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) für die Regelprimar- und die Regelsekundarschulen, die Rahmenpläne für die Fächer Französisch als Fremdsprache, Mathematik für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts, Deutsch für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts, Geografie für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule, Niederländisch für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts, des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts, Geschichte für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule und Pflegehelfer für das 7. berufsbildende Jahr der Regelsekundarschule eingeführt.

Nunmehr liegt der überarbeitete Rahmenplanentwurf „Berufliche Orientierung“ für die Primar- und Sekundarschule vor. 

Der Rahmenplan „Berufliche Orientierung“ thematisiert die von Schülern zu erreichenden Kompetenzen zur Erkundung der Berufs- und Arbeitswelt. Ziel ist es, allen Schülern – unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Stärken – notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Umsetzung berufswahlbezogener Entscheidungen an die Hand zu geben. Die Schüler sollen befähigt werden, die Gestaltung ihrer Ausbildungs-, Studien- und Berufswahl progressiv, selbstverantwortlich und aktiv in die Hand zu nehmen. Diese Kompetenz soll sie auch als Erwachsene in die Lage versetzen, leichter und überlegter berufliche Entscheidungen zu treffen.

Anhand eines breitgefächerten Instrumentariums sollen die Kompetenzen im Bereich der beruflichen Orientierung – basierend auf einem ausgearbeiteten Berufswahlkompetenzmodell – als einheitliches und verbindliches Ziel aller Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erreicht werden.

Der Begleitausschuss – bestehend aus Bildungsakteuren, Wirtschaftsakteuren und involvierten Einrichtungen wie ADG, Kaleido Ostbelgien, RDJ, JIZ, Sozialpartnern mit Einbeziehung der Stimmen aus Schüler- und Elternschaft – hatte die Aufgabe, die Ausarbeitung der verschiedenen Arbeitspakete in Bezug auf das ausgearbeitete Konzept kritisch zu begleiten und erfüllte eine beratende Funktion. Die im Begleitausschuss besprochenen Aspekte sind Bestandteile des Gesamtkonzeptes, die im Anschluss bei der Überarbeitung des Rahmenplans „Berufliche Orientierung“ berücksichtigt wurden. Dies umfasst auch die eingegangenen Kommentierungen der Schulnetze.

Um verstärkt Schülerkompetenzen im Bereich der beruflichen Orientierung fördern zu können, sind somit fünf Handlungsvorgaben erarbeitet worden, die sogenannten Arbeitspakete der beruflichen Orientierung. Bei den fünf großen Komponenten handelt es sich um die begleitete Selbstreflexion, Berufs- und Betriebserkundungen, Hospitation und Praktikum, Schülerportfolio, sowie dem schulinternen Konzept zur Kompetenzförderung im Bereich der beruflichen Orientierung.

Der nun vorliegende überfachlich angelegte Rahmenplanentwurf ist eine Umsetzungsmaßnahme des REKIII-Projektes Auf das echte Leben vorbereiten und ist die pädagogische Grundlage für die Umsetzung des neuen Gesamtkonzepts der beruflichen Orientierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die mit Kosten in Höhe von circa 8.000 € aus der Zuweisung OB 30 PR11 ZW 12.12 „Implementierung neuer Rahmenpläne“ für die Deutschsprachige Gemeinschaft verbunden sind.

4. Gutachten:

Das Staatsratsgutachten vom 20. Februar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Artikel 130 der Verfassung 
  • Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen