Sitzung vom 6. April 2023

Gutachten der Regierung zum Gesetzesentwurf vom 22. Dezember 2022 zur strukturellen Stärkung der föderalen Politik zur Armutsbekämpfung und zum Gesetzesentwurf vom 25. Januar 2022 zur Verankerung des föderalen Plans zur Armutsbekämpfung und des Armutskonzertierungsausschusses in der föderalen Gesetzgebung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet das Gutachten zum Gesetzesentwurf vom 22. Dezember 2022 zur strukturellen Stärkung der föderalen Politik zur Armutsbekämpfung und zum Gesetzesentwurf vom 25. Januar 2022 zur Verankerung des föderalen Plans zur Armutsbekämpfung und des Armutskonzertierungsausschusses in der föderalen Gesetzgebung

Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Dem Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Pension der Abgeordnetenkammer liegen folgende Gesetzesentwürfe vor: 

  • Gesetzesentwurf vom 22. Dezember 2022 zur strukturellen Stärkung der föderalen Politik zur Armutsbekämpfung  
  • Gesetzesentwurf vom 25. Januar 2023 beabsichtigt die Verankerung der Vorbereitung, der Ausarbeitung, Umsetzung und der Evaluierung des föderalen Plans zur Armutsbekämpfung in der föderalen Gesetzgebung  

Am 7. Februar 2023 hat Frau Marie-Colline Leroy, Präsidentin des Ausschusses für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Pension der Abgeordnetenkammer, stellvertretend für den Ausschuss ein Gutachten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den beiden o.e. Gesetzesentwürfen angefragt.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es zuletzt abgeändert wurde