Sitzung vom 28. März 2023

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. August 2003 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. August 2003 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Verhandlung vorzulegen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 29. März 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, am 01. Januar 2023 u.a. die Personaldienste des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter dem arbeitsrechtlichen Dach des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu fusionieren. Aus diesem Grund gibt es im Arbeitsamt den in Artikel 1, Punkt 3 des Erlasses der Regierung vom 28. August 2003 genannten Beamten, der als unmittelbar Vorgesetzter mit Leitungsaufgaben im Personalbereich beauftragt ist, nicht mehr. Vor diesem Hintergrund ist die Zusammensetzung des Direktionsrates insgesamt überdacht worden. Damit die Funktionsfähigkeit des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiter gewährleisten bleiben und der Direktionsrat die im Dienstrecht vorgesehenen Aufgaben weiterhin wahrnehmen können muss, ist eine Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. August 2003 erforderlich.

Der Direktionsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt sich künftig wie folgt zusammen: 

  • der Beamte mit dem Dienstgrad Geschäftsführender Direktor; 
  • die mit der Leitung der Fachbereiche des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragen Mitarbeiter. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 15. Oktober 2018 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1