Sitzung vom 28. März 2023
Vierter Nachtrag zur Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinchaft und Ocarina.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt den vierten Nachtrag zur Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ocarina anzunehmen.
Mit der Durchführung ist die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im April 2018 wurde zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ocarina eine Konvention geschlossen, die die administrative Abwicklung der Kompensationszuschüsse im Rahmen der BVA-Reform 2017, die Ocarina durch die Umsetzung der 2017 beschlossenen Reform der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ab dem 1. Januar 2018 erhält, regelt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Im Fall von Ocarina sind keine BVA-Verträge von der Umwandlung in ein Angestelltenverhältnis betroffen. Es folgt lediglich ein finanzieller Ausgleich der Verluste, die aufgrund der Einführung des neuen BVA-Zuschusses ab 2018 entstanden ist.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 20. März 2023 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragsarbeiternehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, Artikel 7 §4 Absatz 2.
- Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2017.