Sitzung vom 28. März 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Nach Artikel 101 §2 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen (Mediendekret) besteht der Medienrat aus mindestens drei und höchstens vier Mitgliedern. Die Regierung bestellt die Mitglieder des Medienrats. Mit Schreiben vom 25. August 2020 teilte Herr Prof. Dr. François Jongen seinen Rücktritt als Mitglied der Beschlusskammer des Medienrates zum 1. September 2020 mit. Als Grund für den Rücktritt nannte er eine Unvereinbarkeit durch einen Wechsel seiner Arbeitsstelle, Seitdem besteht der Medienrat aus drei Mitgliedern.

Ende 2022 bat der Medienrat die Regierung, eine Ausschreibung zu lancieren, um das ausgeschiedene Mitglied zu ersetzen und dessen Mandat bis zum 4. Dezember 2023 durch ein neues Mitglied zu Ende führen zu lassen. Im Rahmen der Regierungssitzung vom 13. Oktober 2022 wurde entschieden, eine Bekanntmachung der Regierung zur Besetzung des vierten Mandats im Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung wurde am 8. November 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endete am 15. Dezember 2022. Fristgerecht wurde eine Bewerbung eingereicht. Der Bewerber ist erneut Herr Prof. Dr. François Jongen, dessen Unvereinbarkeit nicht länger besteht.

Eine Prüfung der Bewerbung ergab, dass der Bewerber alle in der Bekanntmachung erwähnten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und keinerlei Unvereinbarkeiten vorliegen.

Darüber hinaus wurde die Abänderung zum Anlass genommen, die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses mit den neuen Vorgaben des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen in Einklang zu bringen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Jedes Mitglied des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält während seiner Amtszeit pro Sitzung der Beschlusskammer, der Konferenz der Regierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK), der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) und der European Regulators Group for Audiovisuel Media Services (ERGA), und pro Arbeitssitzung mit dem Büro oder dem Auditorat des Medienrates, an denen er teilnimmt, 200 Euro mit einem Höchstbetrag von bis zu 6.500 Euro im Jahr. 

Zusätzlich zu den Sitzungsgeldern wird eine Pauschale von 4.500 Euro pro Jahr vorgesehen. Diese Pauschale vergütet die geleistete Vorbereitungs- und Nachbereitungs- zeit zu den diversen Sitzungen, die Teilnahme an oben genannten Veranstaltungen sowie die Fahrtkosten und Spesen innerhalb Belgiens.

Details werden in einer „Vereinbarung zur Festlegung des Honorars“ festgehalten.

Somit entstehen maximale Kosten von 11.000 Euro pro Jahr. Entsprechende Mittel sind im Organisationsbereichs 40, Programm 14 (Medien), Zuweisung 12.11 (Allgemeine Ausgaben) vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen 
  • Erlass der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft