Sitzung vom 28. März 2023

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 zur Bestimmung der Zusammensetzung des Direktionsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Verwaltungsrats der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben zu beantragen.

Die Regierung beschließt, den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Verhandlung vorzulegen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 29. März 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, am 1. Januar 2023 u.a. die Personaldienste der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben, des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter dem arbeitsrechtlichen Dach des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu fusionieren. Aus diesem Grund gibt es in der Dienststelle den in Artikel 1, Punkt 3 des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 genannten Beamten der Stufe I, der für den Personalbereich zuständig ist, nicht mehr, weil die Person per Mobilität ins Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wurde. Vor diesem Hintergrund ist die Zusammensetzung des Direktionsrates insgesamt überdacht worden. Damit die Funktionsfähigkeit der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben weiter gewährleisten bleiben und der Direktionsrat die im Dienstrecht vorgesehenen Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann, ist eine Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Januar 2016 erforderlich.

Der Direktionsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben setzt sich künftig wie folgt zusammen: 

  • der Beamte mit dem Dienstgrad Geschäftsführender Direktor; 
  • die mit der Leitung der Fachbereiche der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben beauftragen Mitarbeiter. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1 
  • Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 32