Sitzung vom 28. März 2023

Genehmigung der Übertragung der Restmittel aus dem Interreg IV A Programm (2007-2013) auf das Interreg V A Programm (2014-2020) der Großregion

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt die Übertragung der überschüssigen Finanzmittel aus der Technischen Hilfe des Interreg IV A Programms (2007-2013) auf das Interreg V A Programm (2014-2020) der Großregion. . 

Die Regierung mandatiert Herrn Luca HAAS, Berater und Vertreter des Ministerpräsidenten im Lenkungsausschuss des Interreg IV A Programms, das Abschlussprotokoll des Interreg IV A Programms zu unterzeichnen. 

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

In der Partnerschaftsvereinbarung über die Durchführung, Verwaltung und Begleitung des Operationellen Programms der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Interreg IV A Großregion (2007-2013) vereinbarten die Partner nachstehende Aufteilung der Beteiligung an den Kosten der gemeinsamen Organe der Technischen Hilfe.

Technische Hilfe  

Prozentsatz 

Kofinanzierung 

EFRE 

50,00 % 

4.411.837 € 

Präfektur der Region Lothringen 

10,40 % 

917.450 € 

Regionalrat Lothringen 

6,63 % 

585.000 € 

Generalrat Meurthe-et-Moselle 

1,14 % 

101.000 € 

Generalrat Moselle 

3,57 % 

315.000 € 

Generalrat Meuse 

1,13 % 

100.000 € 

Großherzogtum Luxemburg 

5,40 % 

476.500 € 

Region Wallonien/ Französische Gemeinschaft Belgiens/ Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens 

7,38 % 

650.887 € 

Saarland 

7,65 % 

675.000 € 

Rheinland-Pfalz 

6,70 % 

591.000 € 

TOTAL 

100,00 % 

8.823.674 € 

Hierbei wurde der belgische Anteil nicht pro Teilgliedstaat aufgeteilt, sondern insgesamt für die belgischen Partner im Programm verhandelt und definiert.

Die effektiv ausgezahlten Kofinanzierungsmittel der einzelnen Partner nach Beendigung des Programms entsprachen nicht zu 100% der Vereinbarung, blieben jedoch in der Summe der belgischen Beteiligung unverändert, nicht aber im Prozentsatz zur Gesamtsumme.

Technische Unterstützung 

Prozentsatz 

Kofinanzierung 

EFRE 

50, 00% 

4 431 683€ 

Allgemeine Zinsen aus dem Programm 

2, 04 % 

181 000€ 

Präfektur der Region Lothringen 

8, 53 % 

756 296€ 

Regionalrat Lothringen 

6, 60 % 

585 000€ 

Generalrat Meurthe-et-Moselle 

1, 14 % 

101 000€ 

Generalrat Moselle 

3, 55 % 

315 000€ 

Generalrat Meuse 

1, 13 % 

100 000€ 

Großherzogtum Luxemburg 

5, 38 % 

476 500€ 

Region Wallonien/ Französische Gemeinschaft Belgiens/ Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens 

7, 34 % 

650 887€ 

Saarland 

7, 62 % 

675 000€ 

Rheinland-Pfalz 

6, 67 % 

591 000€ 

TOTAL 

100, 00 % 

8 863 366€ 

Nach dem Abschluss des Programms Interreg IV A Großregion zum 31. Dezember 2021 beläuft sich der verfügbare Saldo auf 438.942,26€. (Dieser Bilanzsaldo wurde anhand der Buchführungsdokumente des Generalrats Moselle erstellt – siehe Anlagen.)

Seit dem 31.12.2021 gab es keine weiteren Kontenbewegungen des Interreg IV A Programms der Großregion. Demnach empfiehlt die Verwaltungsbehörde, das Saldo der Technischen Hilfe des Interreg IV A Programms der Großregion (2007-2013) in Höhe von 438.942,26€, wovon rein rechnerisch 32.218,36€ (438.942,26€ x 7,34%) aus der belgischen Beteiligung stammen, auf das Interreg V A Programm der Großregion (2014-2020) zu übertragen. 

In der Sitzung des Begleitausschusses und der Generalversammlung des EVTZ Interreg IV A Großregion am kommenden 30. März 2023 soll dieser Übertrag formal durch die Vertreter der Programmpartner des INTERREG IV A Programms Großregion genehmigt und das entsprechende Protokoll durch einen mandatierten Vertreter aus jeder Partnerregion unterzeichnet werden.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine. 

4. Gutachten: 

Ein Gutachten des Finanzinspektors ist nicht erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage: 

Partnerschaftsvereinbarung über die Durchführung, Verwaltung und Begleitung des Interreg IV A Programms der Großregion (2007-2013), sowie die Ausgabenkontrolle.