Sitzung vom 28. März 2023

Verfahrensanweisung 1.6. Leitungsaufgaben und Dienstweg

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Verfahrensanweisung 1.6. Leitungsaufgaben und Dienstweg des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die in Folge der im September 2021 finalisierten “Struktur- und Organisationsanalyse des Ministeriums und der verbundenen öffentlichen Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ der Beratergesellschaft PwC in die Wege geleitete Verwaltungsreform wirkt sich unmittelbar auf die Organisationseinheiten und den Dienstweg des Ministeriums aus.

Die Einführung der neuen Führungsebene der Referatsleiter zur Unterstützung der Fachbereichsleiter ist dabei ein wichtiges Kernstück der Strukturreform. Sach- und personenbezogen sind zudem neue Aufgaben auf den Direktionsrat und die Fachbereichsleiter zugekommen.

Die vorliegende Verfahrensanweisung bündelt und aktualisiert ältere Richtlinien des Rundschreibens des Generalsekretärs vom 31. August 2012 zur Umsetzung der damaligen Verwaltungsreform sowie die vormaligen Verfahrensanweisungen 1.6. Leitungsaufgaben und 1.9. Dienstweg zu einem zentralen Referenztext. Die drei älteren Texte werden daher aufgehoben.

Zugleich werden auszugsweise Wiederholungen aus selbstständigen Rechtstexten in der überarbeitenden Verfahrensanweisung vermieden. 

Diese separaten Rechtstexte werden in der Rubrik “Mitgeltende Dokumente“ der Verfahrensanweisung präzise angeführt und online verlinkt.

Der Dienstweg im Ministerium berücksichtigt die neue Rolle der Referatsleiter. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde er auch in kurzen Grafiken festgehalten.

Der Abschnitt über die Arbeitsorganisation zwischen den Ministern und der Verwaltung wurde inhaltlich nicht modifiziert. Die bewährte Einbettung der Minister und der Kabinettsmitarbeiter in den normalen und den dringenden Dienstweg wird somit fortgeschrieben.

Im Hinblick auf die geplante institutionelle Eingliederung der Einrichtungen öffentlichen Interesses Arbeitsamt und Dienststelle für selbstbestimmtes Leben als Dienste mit getrennter Geschäftsführung (DGG) wurden beratende Gast-Mandate für deren Geschäftsführende Direktoren im Direktionsrat des Ministeriums vorgesehen.

Der Annäherungsprozess der drei Verwaltungsstrukturen und die anstehenden Erfahrungen mit der neuen Organisationseinheit der Referate im Ministerium haben für den vorliegenden Reformtext zwangsläufig zur Folge, dass dieser im Jahreswechsel 2023-2024 einer Neubetrachtung bedarf, die auch die Rolle und Arbeitsweise des zukünftigen Direktionsrates tangieren wird.

Der vorliegende Reformtext ist somit aus Gründen der Rechtssicherheit in Sach- und Personalfragen einerseits zeitnah erforderlich und zugleich als Übergangsregelung zu verstehen.

Der Text wurde im Zeitraum November 2022 - März 2023 intensiv im eigentlichen Direktionsrat des Ministeriums, im erweiterten Direktionsrat mit den Geschäftsführenden Direktoren des Arbeitsamtes und der DSL, in den Arbeitssitzungen Direktionsrat-Fachbereichsleiter, auf Ebene der Fachbereiche und im Qualitätszirkel erörtert.

Das für den 1. Mai 2023 formell vorgesehene Inkrafttreten der neuen Verfahrensanweisung ergibt sich aus dem zeitgleichen Mandatswechsel bei der Leitung der DGG Gemeinschaftszentren.

Die Verfahrensanweisung thematisiert insbesondere:

  • die Führungsrolle des Direktionsrates als Gremium und die Aufgabenfelder seiner Mitglieder (Abschnitte 7.2.1. und 7.2.2.); 
  • die Aufgabenstruktur der Fachbereichs-, DGG- und Referatsleiter (Abschnitte 7.2.3.-7.2.6.); 
  • den Dienstweg und die Arbeitsorganisation zwischen den Ministern und der Verwaltung (Abschnitte 7.3.-7.3.3., 7.3.5. und 7.3.5.2.). 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen aus der neuen Verfahrensanweisung unmittelbar keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Erlass der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Erlass der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Erlass der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft