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Genehmigung der Enteignung mit gemeinnützigem Zweck des unbeweglichen Gutes gelegen Bahnhofstrasse in 4780 Sankt Vith, Gemarkung 1, Flur G, Nr. 51 K2 mit einer Fläche von 36a 14ca gemäß Artikel 17 des Dekrets vom 22. November 2018 über das Enteignungsverfahren

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