Sitzung vom 16. März 2023

1. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den 1. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft und stellt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zu.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 21. Februar 2022 hat die Regierung eine rekurrente Erhöhung von Zuschüssen ab 2022 um 2,0 Prozent beschlossen. 

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. September 2022 beschlossen, die Kapitaldotation des BRF für das Jahr 2023 einmalig um 800.000 Euro zu erhöhen. 

Am 15. Dezember 2022 wurde das Dekret zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023 im Parlament verabschiedet.

In Folge dieser Regierungsbeschlüsse erfolgt die 1. Anpassung des Geschäftsführungsvertrags mit dem Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Geschäftsführungsvertrag wird die in Artikel 9.1 vorgesehene Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

Haushaltsjahr 

Zuschusshöhe 

Kapitaldotation 

2020  

6.337.000,00 Euro 

200.000,00 Euro 

2021 

6.416.000,00 Euro 

200.000,00 Euro 

2022 

6.626.000,00 Euro 

200.000,00 Euro 

2023 

6.709.000,00 Euro 

1.000.000,00 Euro 

2024 

6.793.000,00 Euro 

200.000,00 Euro 

Die Auszahlung des Zuschusses geht zu Lasten der Mittel, die in Finanzstelle 40.15 und Finanzposition 41.41 des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sind. 

Die Auszahlung der Kapitaldotation geht zu Lasten der Mittel, die in Finanzstelle 70.12 und Finanzposition 61.42 des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sind.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. März 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105; 
  • Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft